Inserate/Jobbörse
Die Aufgabe eines Inserats ist kostenlos und unseren Mitgliedern mit aufrechter Befugnis vorbehalten. Für die Inhalte, insbesondere für Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, ist ausschließlich der Inserent verantwortlich. Seit mittlerweile 1. März 2011 sind Angaben zum Mindestentgelt in Stellenangeboten verpflichtend. Achtung: Laut Mitteilung der Gleichbehandlungsanwaltschaft vom Juli 2021 gilt das Erfordernis ein Mindestentgelt (= konkreter Betrag) anzugeben auch bei Jobinseraten für Freie DienstnehmerInnen! Die Gleichbehandlungsanwaltschaft prüft stichprobenartig. Die Verletzung dieser Regelung wird durch Verwaltungsstrafen geahndet.
- Informationen zu Beschäftigungsverhältnissen in Ziviltechnikerbüros sowie die aktuellen Kollektivverträge finden Sie auf unserer Website hier.
- Damit die Informationen aktuell und übersichtlich bleiben, werden die Inserate nach 45 Tagen automatisch gelöscht – sollte Ihre Anzeige dann noch aktuell sein, geben Sie diese bitte neu ein!
- Möchten Sie ein Inserat vor dem automatischen Ablauf nach einem Monat löschen, rufen Sie uns bitte unter +43 1 5051781-24 an oder senden Sie uns ein E-Mail an manuela.flaggl@arching.at.
Die Kammer behält sich das Recht vor, Inserate ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu deaktivieren.
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