Vom Studium zum Ziviltechniker

Einen Schwerpunkt der Servicetätigkeit der Kammer stellt die Hilfestellung für angehende Ziviltechniker:innen auf dem Weg in die Selbständigkeit dar. Die Kammer bietet neben einer Beratung für Anwärter:innen unter anderem einen eigenen Vorbereitungskurs auf die gesetzlich verpflichtende Ziviltechnikerprüfung, organisiert von der zt: akademie,  und Hilfestellung bei den einzelnen Bürogründungsschritten an.

Laut Ziviltechnikergesetz (ZTG) ist die Befugnis Ziviltechniker:in natürlichen Personen zu verleihen, wenn die für die Ausübung erforderliche fachliche Befähigung wie folgt nachgewiesen wurde:

Absolvierung eines einschlägigen Studiums

  • Erfolgreiche Absolvierung eines technischen, naturwissenschaftlichen oder montanistischen Master- oder Diplomstudiums.
    Studienabschlüsse an ausländischen Universitäten bedürfen gegebenenfalls der Nostrifizierung (Ausnahme: EU- und EWR-Staaten, Schweiz).

Absolvierung einer facheinschlägigen Berufspraxis

  • Dauer der Berufspraxis: mindestens 3 Jahre in Vollzeit. Die Praxis ist grundsätzlich nach dem Studienabschluss zu absolvieren.
    Praxiszeiten, die bereits während des Masterstudiums oder im letzten Abschnitt des Diplomstudiums zurückgelegt wurden, können jedoch im Ausmaß von bis zu 12 Monaten angerechnet werden (ausgenommen Spezialpraxis gem. § 6 Abs.2 Zif. 2 ZTG).

BITTE WEITERLESEN: VORAUSSETZUNGEN ZULASSUNG ZT-PRÜFUNG

Kontaktdaten für Newcomer:

  • Administrative/Allgemeine Fragen
    Sandra Strasser
    T: +43 1 5051781-25
    sandra.strasser@arching.at
     
  • Rechtliche Fragen
    Mag. Christoph Tanzer
    T: +43 1 5051781-28
    christoph.tanzer@arching.at
     
  • Allgemeine Fragen zum Berufseinstieg
    Kontaktieren Sie bitte die Mitglieder des Ausschusses Newcomer
    Vorsitzender: Architekt DI Marko Jell-Paradeiser
    Stv. Vorsitzender: DI Ralf Staadt
     
  • Mentoring für ZiviltechnikerInnen
    Bei Interesse wenden Sie sich an Architektin DI Olivia Stein kammer@arching.at