Sonstige Versicherungen
Unfallversicherung
Im Auftrag der Kammern der freien Berufe wurde mit der Wiener Städtischen eine Unfallversicherung entwickelt, die zielgenau auf die Bedürfnisse von Architekt(inn)en und Ingenieurkonsulent(inn)en zugeschnitten ist. Diese Unfallversicherung gilt gleichermaßen für den beruflichen und den privaten Bereich und beginnt mit 1. Jänner 2003. Die Teilnahme an dieser Unfallversicherung ist freiwillig.
Leistungsübersicht für Architekt(inn)en und Ingenieurkonsulent(inn)en
Prämie für Architekt(inn)en u. Ingenieurkonsulent(inn)en:
- günstige 207,35 EUR ab März 2010
Prämie für Angehörige:
- für Ehepartner/Lebensgefährten: 207,35 EUR ab März 2010
- für Kinderunfall (1 Kind): 103,68 EUR ab März 2010
- für Kinderunfall (alle Kinder): 259,19 EUR ab März 2010
Daneben gibt es eine Rahmenvereinbarung über eine Unfallversicherung von Aon Jauch & Hübener und der Generali Versicherung AG, die speziell für Ziviltechniker(innen), deren Mitarbeiter sowie deren Angehörige entwickelt wurde.
Rechtsschutz
Honorar-Rechtsschutzversicherung
Nach den Recherchen des Dienstleistungsausschusses sind derzeit zwei Produkte betreffend Honorar-Rechtsschutzversicherungen für Ziviltechniker:innen am Markt verfügbar.
VMK Versicherungsmakler GmbH
Ansprechpartner:
Martin Schäfer
+43 2243 38474
schaefer@vmk.at
Rahmenvertrag einer Betriebs Rechtsschutzversicherung für Ziviltechniker(innen) inkl. allgemeinen Vertragsrechtsschutz (Honorarstreitigkeiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter diesem Link: https://vmk.at/assets/pdf/rahmenvertrag/Rahmenvereinbarung.pdf
Rechtsschutzversicherung inklusive Vergaberechtsschutzversicherung für Mitglieder
Der zt: Kammer Ost ist es gemeinsam mit Aon Risk Solutions gelungen, mit der Zürich Versicherungs-AG einen Rahmenvertrag für ihre Mitglieder abzuschließen:
- Neben dem klassischen allgemeinen Vertragsrechtsschutz wird erstmalig in Österreich auch ein besonderer Vergaberechtsschutz angeboten. Dieser beinhaltet u. a. die Kosten für einstweilige Verfügungen, Nichtigerklärungen von Auftraggeberentscheidungen oder die Feststellung der Rechtswidrigkeit von Auftraggeberentscheidungen in Vergabeverfahren.
- Die Jahresprämien betragen – umsatzabhängig bis zu 1 Mio. EUR – zwischen 1.180,– und 2.080,– EUR. Der Selbstbehalt beläuft sich auf 1.500,– EUR.
Interessierte Mitglieder können sich direkt an Aon wenden und erhalten ein detailliertes konkretes Angebot.
Kontakt:
Peter Artmann
Aon Austria GmbH
T: +43 5 7800-159
peter.artmann@aon-austria.at
www.aon.com/austria/
