Landesrecht Wien
Inhaltsverzeichnis
Novellen / Stellungnahmen
Leitfäden / Informationsblätter
Richtlinien / Merkblätter / Informationsblätter / Leitfäden
Die Dokumente der Richtlinien, Merkblätter, Informationsblätter und Leitfäden finden Sie im Downloadcenter in der Rubrik: Baurecht - Protokolle - Gesetze und Richtlinien. Link
Arbeitsgespräche der Koordinationsstelle Baubehörde
Die Protokolle der Arbeitsgespräche finden Sie im Downloadcenter in der Rubrik: Baubehörde - Protokolle - Arbeitsgespräche - Jour fixe. Link
Barrierefreiheit / Barrierefreies Planen und Bauen
Die Protokolle der Jour Fixe finden Sie im Downloadcenter in der Rubrik: Baubehörde - Protokolle - Arbeitsgespräche - Jour fixe. Link
Solarleitfaden
Der „Solarleitfaden“ wurde im Jänner 2015 von der Stadt Wien (MA 20, MA 19, MA 22, MA 25) in Zusammenarbeit mit der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland und der Wiener Umweltanwaltschaft erstellt. Der Leitfaden dient als Hilfestellung für die Errichtung von Solaranlagen. Es werden die verschiedenen solaren Technologien beschrieben und die einzelnen Komponenten und Bauteile von Solarwärme- und photovoltaischen Anlagen erläutert. Die Beilage zum Leitfaden enthält ausführliche Anleitungen zu Fördermöglichkeiten und Genehmigungsverfahren von Solaranlagen sowie zur Bauwerksbegrünung.
Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderats
Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates.
Hier finden Sie derzeit über 58.000 Vorgänge im Wiener Landtag und im Wiener Gemeinderat, darunter z. B. alle Änderungen der Wiener Bauordnung seit 1987 samt allen elektronisch verfügbaren Originaldokumenten und Debattenbeiträgen.
Anbei ein Beispiel zur Bauordnung: https://www.wien.gv.at/infodat/ergdt?detvid=106298
Ebenso finden Sie derzeit fast 1.800 Beschlüsse des Gemeinderates zu Flächenwidmungen.
Anbei ein Beispiel zur Flächenwidmung: https://www.wien.gv.at/infodat/ergdt?detvid=109370
Inhalt von Einreichplänen
Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten hat in Zusammenarbeit mit der Wiener Baubehörde den Leitfaden „Inhalt von Einreichplänen und Baubeschreibungen“ (Stand 15.10.2014) erstellt, der als Download zur Verfügung steht.
Weisungsdatenbank
Über diese Seite können Dokumente der Baupolizei von Wien (MA 37) eingesehen werden. Diese Dokumente sind bisher als „interne Weisungen“ der MA 37 bekannt gewesen.
Durch die Zusammenarbeit der Stadt Wien und der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland werden diese Unterlagen nun erstmals exklusiv den ZiviltechnikerInnen mit aufrechter Befugnis zugänglich gemacht.
Alle Dokumenten sind IMMER im Zusammenhang und als Verdeutlichung bzw. Ergänzung mit der jeweiligen Stelle in Gesetz oder Richtlinie zu lesen! Die Datenbank befindet sich in permanenten Aufbau, es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Mit Ihrem persönlichen Zugang haben Sie Zugang zur Weisungsdatenbank der MA37.
Bauwerkshandbuch
Ziel ist es, Eigentümer:innen von Gebäuden bei der gesetzlich verankerten Erhaltungspflicht zu unterstützen, also sicherzustellen, dass Bauwerke in einem baurechtskonformen und sicheren Zustand erhalten bleiben.
Warum wurden die Erläuterungen eingeführt?
Mit der Bauordnungsnovelle 2014 wurde erstmals das Bauwerksbuch für Neu-, Zu- und Umbauten eingeführt. Die Intention war klar: Es sollte ein Instrument geschaffen werden, um sicherheitsrelevante Bauteile systematisch zu erfassen und deren regelmäßige Kontrolle zu gewährleisten. Das Gesetz wurde mit der Bauordnungsnovelle 2023 wesentlich erweitert – nun müssen auch bestimmte Bestandsgebäude, vor allem jene, die vor 1919 bzw. 1945 errichtet wurden, ein Bauwerksbuch erhalten.
Die Erläuterungen dienen dazu, einheitliche Standards zu schaffen – etwa zur Festlegung von Prüffristen, Prüftiefen und den nötigen Qualifikationen der ausführenden Personen. Damit sollen Rechtssicherheit, Nachvollziehbarkeit und Praxistauglichkeit für Eigentümer*innen, Fachleute und Behörden gewährleistet werden.
Wer hat die Erläuterungen erstellt?
An der Ausarbeitung der Erläuterungen waren mehrere Institutionen beteiligt, um Fachwissen und Praxiserfahrung zu bündeln:
- Hauptverband der Gerichtssachverständigen für Wien, Niederösterreich und Burgenland
- Landesinnung Bau-Wien
- Kammer der Ziviltechniker:innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland
- Baupolizei der Stadt Wien (MA 37)
Diese Zusammenarbeit stellt sicher, dass die Erläuterungen sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die technischen und praktischen Aspekte abdecken.
Wieso sind die Erläuterungen notwendig?
Die Erstellung und regelmäßige Führung eines Bauwerksbuchs ist eine komplexe Aufgabe, die technische, rechtliche und organisatorische Komponenten vereint. Die Erläuterungen geben konkrete Antworten auf Fragen wie:
- Welche Bauteile sind regelmäßig zu überprüfen?
- Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen?
- Welche Prüffristen gelten bei welchem Schadensbild?
- Wie sind Dokumentationen und Maßnahmenpläne zu führen?
Damit wird ein praxisorientiertes Instrument geschaffen, das sowohl präventiv zur Erhöhung der Gebäudesicherheit als auch reaktiv zur strukturierten Sanierungsplanung dient.
Die Erläuterungen zum Bauwerksbuch finden Sie HIER.
DI Martin Schoderboeck
Vorsitzender der FG Bauwesen
Die Prüfingenieure
Leistungsbild Prüfingenieure
Um beim „Prüfingenieur“ in Wien für klare Verhältnisse zu sorgen, setzt sich die Fachgruppe Bauwesen laufend mit diesem Thema auseinander und ist mit der Wiener Baubehörde in Kontakt. Ziel ist, rechtliche Klarheit über den Umfang der Prüfingenieurleistungen und die Verantwortlichkeiten von ZiviltechnikerInnen herzustellen und daraus ein Pflichtenheft für Prüfingenieure abzuleiten. Nun liegt das aktualisierte Leistungsbild 2020 vor.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Wiener Rathaus wurde am 6. Juli 2012 unter der Patronanz von Wohnbaustadtrat Ludwig der interessierten Öffentlichkeit das „Leistungsbild Prüfingenieur“ vorgestellt. Das Leistungsbild wurde 2014 neu geschrieben.
Anbei finden Sie alle Erörterungen des Leistungsbildes Prüfingenieur zum chronologischen Nachlesen.
Zur Historie:
Wie kein anderes Leistungsbild von Ziviltechnikern führte das des „Prüfingenieurs“ gemäß Wiener Bauordnung zu Verwirrungen. Auch Disziplinarverfahren haben ihren Ausgangspunkt oft in der Anschuldigung, Ziviltechniker hätten ihre Pflichten als Prüfingenieure verletzt.
Der „Prüfingenieur“ in Wien sorgt seit seiner Einführung für unklare Verhältnisse. Während die einen darin nur den Eisenbeschauer sehen, ist er für die anderen für nahezu alles auf der Baustelle verantwortlich. Hinzu kommt die unglückliche Überschneidung mit dem Ziviltechniker, der nach § 128 (1) der Wiener Bauordnung (WBO) für die Fertigstellungsanzeige die Bestätigung der konsensgemäßen und den Bauvorschriften entsprechenden Bauführung ausstellen muss.
[REDMN :: DOWNLOADS ALS FILELIST CE EINPFLEGEN]
- Leistungsbild Prüfingenieure 2020
- Leistungsbild Prüfingenieure 2014
- Prüfingenieur BO Wien - Erläuterung Leistungsbild 2012
- Beschauprotokoll WBO: Beschau gemäß § 127 Abs. 3 WBO, § 125 Abs. 2 WBO
- Rathauskorrespondenz vom 6.7.2012: "Mehr Sicherheit am Bau durch Leistungsbild für PrüfingenieurInnen"
Mit diesem Leistungsbild sollen die Aufgaben und Pflichten des Prüfingenieurs gemäß WBO präzisiert und damit letztlich mehr Qualität und Effizienz am Bau gewährleistet werden.
Wiener Prostitutionsgesetz
Das neue Wiener Prostitutionsgesetz 2011 (WPG 2011, LGBl. 24/2011) sieht u. a. vor, dass im Rahmen der Meldepflicht von Prostitutionslokalen zwingend eine Bestätigung eines Ziviltechnikers vorzulegen ist, dass die baurechtlichen und prostitutionsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Damit eine rechtskonforme und verfahrensökonomische Behandlung gewährleistet ist, wurden von den zuständigen Magistratsabteilungen MA 62 und MA 36 gemeinsam mit der Bundespolizeidirektion Wien zwei Formulare erarbeitet ( „Bestätigung ZT gemäß § 7 Abs. 1 WPG“, „Betriebsbeschreibung“).
Diese Formulare sind von den Ziviltechniker(inne)n zu verwenden. Sie dienen ausschließlich zur rechtskonformen Einbringung und verfahrensökonomischen Behandlung der aufgrund der §§ 7 und 8 WPG 2011 verpflichtenden Anzeige sowie zur Beurteilung der Erfüllung der Bestätigungspflicht der Ziviltechniker(innen) und des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb des angezeigten Prostitutionslokals durch die zuständige Behörde, die Bundespolizeidirektion Wien.
Auf ausdrücklichen Wunsch der involvierten Stellen werden die beiden Formulare nicht im Downloadbereich bereitgestellt. Sie können aber von unseren Mitgliedern jederzeit angefordert werden.
Aufgrund der zahlreichen Anfragen ist geplant, eine Liste jener Ziviltechnikerbüros zu führen, die derartige Aufträge annehmen, um sie den Interessenten (Betreibern von Prostitutionslokalen) zur Verfügung zu stellen.
Sollte es gewünscht sein, dass Ihr Büro auf einer derartigen Liste geführt wird, bitten wir um entsprechende Mitteilung an kammer@arching.at
Für weitere Fragen steht Ihnen Mag. Christoph Tanzer (christoph.tanzer@arching.at) zur Verfügung.
Parkpickerl Wien
„Auch Ziviltechnikerbüros können bei der zuständigen MA65 eine Parkkarte beantragen. Es ist nicht erforderlich ein Gewerbebetrieb zu sein, und einen Gewerbeschein vorzulegen. Dies wurde gegenüber der MA65 mehrmals ausdrücklich kommuniziert. Allerdings ist bei jedem Antrag ein erhebliches wirtschaftliches Interesse iSd § 45 StVO nachzuweisen, und werden die Voraussetzungen im Lichte der einschlägigen Judikatur auch streng geprüft. So gilt es zu belegen, wie viele Fahrten aus welchen Gründen notwendig sind, warum die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist usw.
Das Muster einer Begründung ( eines Geometerbüros), das individuell zu adaptieren ist finden Sie als Download hier: Begründung
