Tipps für Private/Kostenlose Bauberatung
In aller Regel fällen Privatpersonen nur einmal im Leben den Entschluss zu bauen. Ziviltechniker:innen können dabei mit Rat und Tat zur Seite stehen, um den komplexen Bauprozess (Planungen, Behördenauflagen usw.) für den Laien zu führen, damit am Ende das Traumhaus Realität oder der alte Dachboden bestmöglich um- bzw. ausgebaut wird.
Die Errichtung von Urkunden – z. B. Fertigstellungsanzeigen im Bauverfahren – gehört ebenso zum Aufgabenbereich von Ziviltechnikern:innen , wie die Erstellung von Gutachten in technischen Fragen.
Gut geführte Erstgespräche, in denen der Bauherr oder die Bauherrin ihre Vorstellungen ausführlich darlegen, können schon sehr viel zum Gelingen eines Projekts beitragen und spätere Meinungsverschiedenheiten vermeiden.
Verfügen Bauherren bereits über eine Vorstellung, welche bzw. wie viele Räume benötigt werden, oder soll dies erst gemeinsam mit dem Profi erarbeitet werden? Stellen sie Bestandspläne zur Verfügung oder müssen diese erst angefertigt werden? Welches Budget haben sie zur Verfügung? Etc.
Sobald Ziviltechniker:innen Leistungen erbringen, die über ein kostenloses Erstgespräch hinausgehen, wie die Erstellung von Skizzen, Grobkostenschätzungen usw., sind diese fair und angemessen zu honorieren. Hier sollten Sie bereits zu Beginn der Zusammenarbeit eine klare und für beide Seiten übersichtliche und tunlichst schriftlich formulierte Vereinbarung treffen.
Eine Liste von Ziviltechniker:innen, die eine kostenlose Erstberatung anbieten stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung. Dieses Erstgespräch ist grundsätzlich mit 60 Minuten limitiert.
Kontakt:
T: +43 1 5051781
M: kammer@arching.at
Schlichtungsstelle
Egal ob es um ein Bauvorhaben geht, um Grundstücksgrenzen, Wasser oder Abwasser, Lärm oder andere Beeinträchtigungen – bei allen Streitigkeiten mit technischem Hintergrund bietet die Ziviltechnikerkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland ein Schlichtungsverfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung an.
Die außergerichtliche Schlichtung hat gegenüber Gerichtsverfahren drei wesentliche Vorteile: Sie ist in der Regel kostengünstiger, sie dauert kürzer als Gerichtsverfahren und es wird eine Entscheidung gesucht, die beide Parteien akzeptieren: Nachbarn sollten nach einem außergerichtlichen Verfahren wieder in Frieden leben können.
Schlichter und Schlichterinnen sind Spezialisten auf dem jeweiligen technischen Fachgebiet. Damit können sie nicht nur eine juristische Lösung anbieten, sondern auch ihre technische Kompetenz einbringen.
Damit ein Schlichtungsverfahren stattfinden kann, ist das Einverständnis beider Parteien notwendig. Den Antrag stellen kann allerdings nur ein Streitgegner, die Schlichtungsstelle übernimmt es dann, die Zustimmung des Kontrahenten einzuholen.
Kontakt :
Mag. Christoph Tanzer
T: +43 1 5051781-28
christoph.tanzer@arching.at
