Wahlvorschlag und Unterstützungserklärungen
- Für die Sektionsvorstände, die Bundessektionen und den Disziplinarausschuss sind jeweils eigene Wahlvorschläge bis spätestens vier Wochen vor dem Wahltag, also bis Donnerstag, 23. April 2026, 17.00 Uhr, beim Wahlkommissär, p. A. Kammer der Ziviltechniker:innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland,1040 Wien, Karlsgasse 9/1, schriftlich einzubringen.
- Später einlangende Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
- Eigenhändig unterschriebene Zustimmungserklärungen (im Wahlvorschlag) bzw. eigenhändig unterschriebene Unterstützungserklärungen können gemäß Festlegung der Wahlkommission auch als gescanntes Exemplar an kammerwahlen2026@arching.at übermittelt werden. Das Originaldokument muss jedoch rechtzeitig nachgereicht werden.
- Listen mit digitalen Unterschriften sind an kammerwahlen2026@arching.at zu übermitteln.
- Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 20 aktiv Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkörpers unterschrieben sein, mindestens so viele Wahlwerber nennen, wie Mandate zu vergeben sind, und für den Sektionsvorstand der Sektion Ingenieurkonsulenten bezüglich ihrer Zusammensetzung nach Fachgebieten den Bestimmungen des § 52 Abs. 2 ZTG 2019 entsprechen (höchstens die Hälfte der Mitglieder des Sektionsvorstandes darf eine Befugnis für das gleiche Fachgebiet haben).
- Jeder Wahlvorschlag hat eine eindeutige Bezeichnung zu führen. Fehlt eine solche, wird er nach dem an erster Stelle genannten Wahlwerber („Listenführer“) benannt. Dieser gilt, sofern nicht eine andere Person genannt wird, auch als Zustellungsbevollmächtigter.
- Jeder Wahlvorschlag hat die Wahlwerber in der beantragten Reihenfolge und unter Angabe von Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Kanzleisitz und (in der Sektion Ingenieurkonsulenten) des Fachgebietes anzuführen. Die Zustimmung jedes Wahlwerbers zu seiner Aufnahme in den Wahlvorschlag muss durch seine eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur nachgewiesen werden.
- Bitte beachten Sie, dass gemäß § 76 Abs. 1 ZTG 2019 Wahlwerbende eine aufrechte Befugnis haben müssen.
Die per Link verfügbaren Formulare „Unterstützungserklärung“ und „Wahlvorschlag Architekten“ sowie „Wahlvorschlag Ingenieurkonsulenten“ (Wahlvorschlag = die Auflistung der für Ihre Liste kandidierenden Personen in der Reihenfolge der zu besetzenden Mandate) sollen Ihnen als Hilfestellung dienlich sein. Der Wahlvorschlag hat Kandidaten für folgende zu wählende Gremien zu enthalten:
- Für den Sektionsvorstand der Architekten bzw. Ingenieurkonsulenten der Länderkammer: je 15 Mitglieder
- Für die Direktdelegierten in die Bundessektion Architekten 4 Mitglieder bzw. in die Bundessektion Ingenieurkonsulenten 3 Mitglieder
- Für den Disziplinarausschuss der Architekten bzw. Ingenieurkonsulenten: je 4 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied
