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zt:News 9.3.: Es geht in die heiße Phase um die Unabhängigkeit der ZT zu erhalten.

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Morgen berät der parlamentarische Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie unter TOP 10 (siehe Tagesordnung) die viel kritisierte Regierungsvorlage des Bundesgesetzes mit dem das Ziviltechnikergesetz 2019 geändert wird. Die wertschätzenden Gespräche mit Politikerinnen und Politikern, die letztendlich das Gesetz beschließen, bestärken uns, weiterhin zu kämpfen und bis zur letzten Minute darauf aufmerksam zu machen, dass die Unabhängkeit unseres Berufsstandes wichtig für Österreich ist - wie Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen per Videobotschaft, siehe Link hier, bekräftigt. Mit 2.12.2020 bestätigt auch das Gutachten "Zur ZTG-Novelle 2020 im Spannungsfeld zum Berufsverständnis der freien Berufe im Allgemeinen und der ZiviltechnikerInnen im Besonderen" von KWR Rechtsanwälte all unsere Forderungen und deren Rechtssicherheit sowie leider "Gold Plating bei ZTG-Novelle". Diese in Österreich hausgemachten, überschießenden Regelungen sind ebenso wie die zahlreichen Widersprüche der Gesetzesvorlage zu korrigieren. Wir zeigen auf, welche Maßnahmen zu setzen sind, um den Berufsstand der Ziviltechniker zu retten, der Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten - den Dienstleistungsempfangenden - entgegen zu wirken sowie Verbraucherschutz zu gewährleisten und dem EuGH-Urteil zu entsprechen. In der bundesweiten Stellungnahme haben wir hierzu 4 Forderungen formuliert:

  1. Keine Möglichkeit von mehrstöckigen Gesellschaften, in denen der Anteil der ZT weit unter 50% fallen kann (Stichwort Verschachtelungen).
  2. Keine Beteiligung von interdisziplinären ZT-Gesellschaften an reinen ZT-Gesellschaften.
  3. Keine Urkundstätigkeit für interdisziplinäre ZT-Gesellschaften.
  4. Umbenennung von interdisziplinären ZT-Gesellschaften in "interdisziplinäre Gesellschaften mit Ziviltechnikern".

 

 
 
 
 

Bereits über 200 gebrandete zt:Autos sind unterwegs und es sollen noch mehr werden!

 

ZiviltechnikerInnen sichtbarer machen

ZiviltechnikerInnen branden ihre Autos und sorgen gemeinsam für noch mehr Sichtbarkeit! Jetzt die neuen zt:Autobeklebungen bestellen, die sich übrigens auch sehr gut für die Bürofenster Ihres Unternehmens eignen. Details zu allen Werbemitteln im Zuge der ZTG-Kampagne der Kammer finden Sie hier. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Unabhängig.Planen.Prüfen. Werbemittel kostenfrei bei uns abzuholen. Zudem unterstützen wir Sie auch gerne vor Ort in der Karlsgasse und führen die Heckscheibenbeklebung für Sie auf Ihrem Auto durch. Damit´s sicher hält: Unabhängig. Planen. Prüfen. Bitte für diesen Service um Anmeldung an kammer@arching.at um Wartezeiten zu vermeiden.

 
 
 
 

HOPPE Architekten - v. links n. rechts: Christian Hoppe, Robert Neumayr, Andrea Hoppe, Diether Hoppe, Thomas Hoppe, Franz Schindler ©Sonja Priller

 

Architekt Thomas Hoppe im Interview - ORTE ARCHITEKTURNETZWERK NIEDERÖSTERREICH

Persönliche Einblicke gibt Thomas Hoppe, Sektionsvositzender der ArchitektInnen der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Wien, Niederösterreich und Burgenland in seinem jüngsten Interview mit ORTE Architekturnetzwerk Niederösterreich. Architekt Hoppe spricht über gelebte Berufung, ist er ja schon in der dritten Generation in der Familie Architekt, beantwortet die Frage warum auch er in die Fußstapfen seiner Vorfahren getreten ist und Architekt geworden ist. Und gibt Einblick mit welchen Aufgaben er sich momentan beruflich auseinandersetzt - mit HOPPE Architekten sowie in der Kammer. Lesen Sie hier das ganze Interview, liken, teilen oder kommentieren Sie auf Facebook hier.

 

 
 
 
 

Idente Vorschreibung wie 2020. Warum wird bei der Kammerumlage 2021 (nochmals) der Umsatz von 2018 herangezogen? Kein Fehler, sondern der Notbestimmung § 120 ZTG geschuldet, die im BGBl 27/2021 am 28.1.2021 kundgemacht wurde.

 

Kammerumlage Vorschreibung 2021: Info aus der Rechtsabteilung

Sie haben dieser Tage die Kammerumlagenvorschreibung 2021 erhalten. Coronabedingt beinhaltet diese eine Besonderheit, zu der uns schon viele Anfragen erreicht haben: Normalerweise wird die Umlage basierend auf den Umsätzen des vorvergangenen Jahres berechnet. Also die Kammerumlage 2019 auf Basis der Umsätze 2017, die Umlage 2020 auf Basis der Umsätze 2018, usw. Für das Jahr 2021 hätten also eigentlich die Umsätze 2019 herangezogen werden müssen. Aufgrund der Epidemie durfte keine Kammervollversammlung stattfinden, die den jeweiligen Umlagenbeschluss fällt. Der Gesetzgeber beschloss also eine „Notbestimmung“, den § 120 ZTG. Dieser normiert, dass die Kammerumlage auf Grundlage des Umlagenbeschlusses 2020 vorzuschreiben ist. Das bedeutet, dass 2021 (nochmals) die Umsätze 2018 herangezogen werden müssen. Wie in allen Jahren besteht die Möglichkeit, eine Stundung bzw. eine Teilzahlung zu vereinbaren. Diesbezüglich reicht ein kurzes Mail an buchhaltung@arching.at mit einem entsprechenden Vorschlag. Ob heuer noch die Umsätze 2019 aliquot berücksichtigt werden können, hängt davon ab, ob faktisch und rechtlich die Möglichkeit besteht, dass die Vollversammlung 2021 noch zusammentritt und einen neuen Umlagenbeschluß fällen kann. Eine entsprechende Anfrage unsererseits an die Aufsichtsbehörde im BMDW läuft bereits.
Zum entsprechenden Umlagenbeschluss. § 120 ZTG, mit dem Covid 19 bedingt die Zuständigkeiten der Kammervollversammlung auf den Kammervorstand übergehen, wurde mit BGBl 27/2021 am 28.1.2021 kundgemacht. Somit hatte der Kammervorstand, abgesehen von der Festsetzung neuer Umlagen, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Dies geschah per 9.2.2021. Die Unterlagen dazu finden Sie hier im Mitgliederbereich auf Link Arch+Ing. Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein.

 
 
 
 

Schutzmaßnahmen-VO, Projektfortsetzung, Berufsrecht, finanzielle Hilfestellungen, Arbeitsrecht/Kurzarbeit

 

COVID-19-FAQ und alle zt:Infos

Generelle Informationen der Berufsvertretung finden Sie per Link hier. Die Kammer unterstützen Sie mit aktuellen Infos aus der zt:Branche. Wir sammeln in Zusammenarbeit mit den Schwesterkammern und der Bundeskammer alle Fragen von ZiviltechnikerInnen und stellen die Antworten, wiederum oft mehrmals täglich aktualisiert, ins Netz. Bitte nutzen Sie diese Informationsquelle, vielleicht beinhaltet sie schon die Klärung Ihrer Problematik. U.a. neu: Seit 15.2. gibt es die Möglichkeit, einen Kostenersatz (10€ je durchgeführtem Test) für betriebliche Testungen geltend zu machen. Dies gilt allerdings nur für Tests, die durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt werden. Weiterführende Infos finden sich in den FAQ.

SAMMELLINK: Zu den ständig aktualisierten Informationen & FAQ

 
 
 
 

FAQ-Dokument

 

FAQ-Dokument der bautechnischen Amtssachverständigen des Amtes der NÖ Landesregierung

Liebe Mitglieder, das aktuelle FAQ-Dokument der bautechnischen Amtssachverständigen des Amtes der NÖ Landesregierung vom 04.03.2021 ist online. Website

 
 
 
 

Zt: innen vernetzt! Service für Sie.

 

zt: Expertinnenliste für Sie

Um Expertinnenwissen zu bündeln und zu erfragen, wo Interessen und Spezialgebiete der Ziviltechnikerinnen liegen, wurde der Wunsch geäußert, zusätzlich zum zt:Verzeichnis eine Liste speziell für Frauen zu erstellen. Die Bundes- und die Länderkammerausschüsse der Ziviltechnikerinnen haben sich Gedanken dazu gemacht und dieses Formular erarbeitet. Wir ersuchen Sie, bei Interesse das Formular ausgefüllt an uns per E-Mail an kammer@arching.at zu retournieren. Zusätzlich zu diesem Newsletter wird ein informierendes Schreiben des Ausschusses Ziviltechnikerinnen an alle Kolleginnen per E-Mail versendet.

 
 
 
 

Informationen zur Ausschreibung für das "Hans-Hollein Projektstipendium 2021"

 

Hans Hollein Projektstipendium 2021

Liebe Mitglieder, das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Abteilung IV/A/6, übermittelt Ihnen Informationen zur Ausschreibung für das "Hans-Hollein Projektstipendium 2021". Sie finden diese Ausschreibung auch auf der Homepage des Bundeskanzleramtes. Die Bewerbungsfrist läuft bis 15. Juli 2021. Die Hans Hollein Projektstipendien im Bereich Architektur und Design sind zu Ehren des verdienstvollen österreichischen Architekten eingerichtet worden und werden jüngeren Architektinnen und Architekten bzw. Designerinnen und Designern zuerkannt, deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet. Ziel ist die Ermöglichung künstlerischer, konzeptueller, theoretischer, forschungsorientierter Auseinandersetzungen im Sinne Hans Holleins bzw. in Bezug auf das Werk Hans Holleins.Einzureichen ist ein Projekt mit experimenteller Ausrichtung bzw. innovativem Charakter, dem breiteres Interesse zugeordnet werden kann. Die Durchführung von Vorstudien bzw. der Recherche bei oder in Kooperation mit Institutionen im internationalen Kontext sind erwünscht. Alle Informationen finden Sie HIER.

 
 
 
 

textWETTBEWERB

 

"textWETTBEWERB technik! wie jetzt?" ist entschieden

Die Jury, mit Ziviltechnikerin DI Michela Ragossnig-Angst, ermittelte die PreisträgerInnen aus insgesamt 76 eingereichten Arbeiten, in denen Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren ihre Sicht auf die Technik im Alltag literarisch aufzeigen konnten. Wir gratulieren den GewinnerInnen und TeilnehmerInnen zu diesen tollen Leistungen. Weitere Informationen sowie die Texte finden Sie hier

 
 
 
 

"Grenzen durch Wettbewerb gemeinsam überwinden"

 

Fachsymposium "Grenzen durch Wettbewerb gemeinsam überwinden"

Welche Themen und Fragen beschäftigen Sie bei der grenzüberschreitenden Teilnahme an Architekturwettbewerben und Vergabeverfahren? Wo benötigen Sie Unterstützung? Wie können Barrieren gemeinsam abgebaut werden? Dies und mehr will die Steuerungsgruppe des EU-geförderten Interreg-Großprojektes, mit Ihnen zusammen beim Fachdialog und Austausch am 18. März 2021 erörtern und Sie dazu herzlich einladen. Einladung zum Fachsymposium. Registrierung zum Fachsymposium. Dieses Fachsymposium wird als Teil des Interreg-Projektes "Kooperation zu grenzüberschreitender Zusammenarbeit zwischen Bayern, Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Oberösterreich zur Förderung von Architekturwettbewerben" von den beiden Berufsvertretungen veranstaltet. Mehr über das Projekt erfahren Sie hier: Interreg Seite der ByAK/ bAIK.

 
 
 
 

Architekturpreis: gebaut 2020. Einreichungen bis zum 12. März 2021.

 

gebaut 2020 - Architekturpreis und Ausstellung

Auch dieses Jahr sucht die Stadt Wien - Architektur und Stadtgestaltung für die Ausstellung "gebaut 2020" qualitativ hochwertige architektonische Projekte, die im abgelaufenen Kalenderjahr fertiggestellt wurden. ArchitektInnen und PlanerInnen sind aufgerufen, bis zum 12. März 2021 Neu-, Zu- und Umbauten im Wiener Stadtgebiet, die im Jahr 2020 auf privaten Grundstücken realisiert wurden, einzureichen. Die ausgewählten Projekte werden mit dem "gebaut 2020" Architekturpreis ausgezeichnet, ein Jahr in der gleichnamigen Ausstellung in den Räumlichkeiten der Stadt Wien - Architektur und Stadtgestaltung gezeigt sowie in der Publikation "gebaut 2020-2025" abgebildet. Nähere Infos finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen und unter www.gebaut.mvd.org.

 
 
 
 

Karriere-Chance

 

Bundeskammer Stellenausschreibung

Liebe Mitglieder, finden Sie hier die aktuell von der Bundeskammer ausgeschriebenen Stellen: