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zt: News 23.04. Schutzmasken für ZT, aktualisierte FAQ, Service der Berufsvertretung

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Schutzmasken für ZiviltechnikerInnen in Wien eingelangt

Es freut uns, das Präsidium der Länderkammer WNB sowie das Team der Kammerdirektion sehr, Ihnen heute mitteilen zu dürfen, dass es mit vereinten Kräften gelungen ist, dringend benötigte Atemschutzmasken ZiviltechnikerInnen zur Verfügung stellen zu können. "Vereinte Kräfte" und "Solidarität unter den Planenden" sind hierbei wörtlich zu nehmen und stehen für das unglaubliche Engagement, das unter befreundeten ArchitektInnen und Universitäten in China zu einer beispiellosen und großangelegten Hilfsaktion mit Maskenlieferungen zu unserer Kammer nach Wien geführt hat. Lesen Sie mehr darüber im folgenden Posting "Togehter we can make this trough, danke Shenzhen". Spezieller Dank an dieser Stelle an unseren stellvertretenden Sektionsvorsitzenden der ArchitektInnen, Mladen Jadric, der durch seine exzellenten und freundschaftlichen Beziehungen zur "Shenzhen Registered Architects Association" diese Aktion ins Leben gerufen hat.
Zusätzlich zu diesen Schenkungen haben wir aus dem zt:Öffentlichkeitsarbeitsbudget, das u.a. für das zt:Straßen- und Netzwerkfest diesen Frühsommer in der Karlsgasse gedacht war, 10.000 Stück FFP2-Masken finanziert und nun in Wien lagernd. Wie diese Atemschutzmasken jetzt zu Ihnen, unseren Mitgliedern kommen, um gut geschützte Arbeit etwa auch auf Baustellen zu ermöglichen, lesen Sie weiter unten im Artikel "Erste-Hilfe-Paket: Wie komme ich zu Schutzmasken?".

Über für die Berufsvertretung wichtige Entwicklungen halten wir Sie per Newsletter, auf der Kammerwebsite, via Facebook und Twitter auf dem Laufenden und werden Sie natürlich auch weiterhin bestmöglich unterstützen. Bitte melden Sie sich bei Fragen, oder auch mit Anregungen. Dank Ihrer Rückmeldungen konnten wir schon viele (bürokratische) Hürden beseitigen, die Politik auf Verbesserungen in dieser herausfordernden Zeit für EPU und KMU hinweisen und in etlichen - leider noch nicht allen, aber wir bleiben dran! - Punkten (rechtliche) Klarheit für unsere Mitglieder schaffen. Wir sammeln weiterhin in bester Zusammenarbeit mit den Schwesterkammern und der Bundeskammer alle Fragen von ZiviltechnikerInnen und stellen die Antworten, oft sogar mehrmals täglich aktualisiert, ins Netz. Bitte nutzen Sie auch diese Informationsquelle, wahrscheinlich beinhaltet sie bereits die Klärung Ihrer Problematik.

Wir freuen uns bereits auf das persönliche Wiedersehen und wünschen Ihnen, der Familie und Freunden weiterhin von Herzen beste Gesundheit!

 
 
 
 

Das Foto zeigt ein liebesvolles Detail der gesammelten Geschenke von KollegInnen aus China: den Lieferscheinen in Paketen werden aufmunternde und motivierende Texte beigefügt. Hier mit 90-Grad-gekipptem Kopf zu lesen, die chinesischen Schriftzeichen zum Beethoven/Schiller-Auszug der "Ode an die Freude": Alle Menschen werden Brüder, wo dein sanfter Flügel weilt. 谢谢你 Xièxiè nǐ, danke Shenzhen!

 

"Together we can make this through", danke Shenzhen!

Die Geschichte grenzüberschreitender Hilfsbereitschaft und Solidarität in der Krise unter Planenden begann am 27. März 2020 mit einem Brief von Ass. Prof. Dr.techn. Dipl.-Ing. Mladen Jadric, unserem stellvertretenden Sektionsvorsitzenden ArchitektInnen, der die KollegInnenschaft in Shenzhen erreichte. Mladen Jadric realisierte bereits ein breites Spektrum an architektonischen und städtebaulichen Projekten unterschiedlichster Größenordnung u.a. in China, ist Gastprofessor sowie geschätzter Vortragender an zahlreichen Hochschulen Asiens und nutzte sein freundschaftliches und berufliches Netzwerk. Seine Nachricht löste eine Welle der Hilfsbereitschaft aus.

"Together we can make this through", sind nicht nur aufmunternde Worte der Planenden aus China, sondern gepaart mit Tatkraft: mit Hilfslieferungen für Sie. Solidarisch mit den Berufskolleginnen und -kollegen in Wien werden in Shenzhen derzeit sowohl FFP1 als auch FFP2 Schutzmasken gesammelt und als Geschenke an die zt:Kammer nach Wien gesendet. Die ersten Pakete sind letzte Woche eingetroffen und wir haben bereits von einigen weiteren Lieferungen Kenntnis, die auf dem Weg sind. Wann uns diese Sendungen tatsächlich erreichen (und ob überhaupt) grenzt allerdings derzeit an ein Lotteriespiel. Über die unübersichtlichen Lieferzustände und die unglaubliche zu bewältigende Bürokratie (denn Geschenke sind am umkämpften Schutzmaskenmarkt scheinbar nicht vorgesehen) etwa bei der Einfuhr, möchten wir an dieser Stelle nicht berichten, sondern über das Miteinander und die internationale Kollegialität dankbar sein.
Stand von Donnerstag, 23.4.2020 ist, dass uns 1.350 Stück FFP1 sowie 100 FFP2 Masken erreicht haben und noch ca. 15.000 weitere Masken aus Shenzhen angekündigt sind. An Zoll und Abgaben wurden uns für die zugestellten Pakete mit Stand von heute gesamt EUR 493,51 verrechnet.
Weiters haben wir, zusätzlich zu den Geschenken aus Shenzhen, aus dem Öffentlichkeitsarbeitsbudget der Kammer 10.000 Stück FFP2 Masken zum Stückpreis von EUR 2,70 inkl. Steuern und Abgaben gekauft.
Langer Rede, kurzer Sinn: wir sind nun bereit, unsere Mitglieder bei Bedarf mit einer ersten Tranche an Schutzmasken zu versorgen. Das Procedere lesen Sie hier unten stehend.

 
 
 
 

Damit Sie sich noch ein besseres Bild machen können, hat sich Kollegin Karin Achs aus der Kammerdirektion, unsere kompetente Stimme der Mitgliederbetreuung, mit einer FFP2- Maske als Modell zur Verfügung gestellt. #sicherplanenwirkt

 

"Erste-Hilfe-Paket": Wie komme ich zu Schutzmasken?

FFP-Masken schützen vor partikelförmigen Schadstoffen wie Staub, Rauch und Aerosol. Es gibt sie in den drei Schutzstufen FFP1, FFP2, FFP3 und diese sind nach EN 149:2001+A1:2009 europaweit normiert. Informationen zum Thema Atemschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sowie Fachinformationen und alles zu aktuellen Maßnahmen finden Sie auf der Website des BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hier. Dort lesen Sie auch detaillierte Informationen zu den Unterschieden zwischen Schutzmaske (FFP1, FFP2, FFP3) und Mund-Nasen-Schutz (MNS).
Der Einsatz von ZiviltechnikerInnen, der Planenden, ist ein wesentlicher Faktor für funktionierende Bautätigkeit (Erläuterndes und die zt:Forderungen zum möglichst sicheren Hochfahren etwa von Baustellen, finden Sie hier). Wir möchten mit dieser Kammerinitiative sicherstellen, dass ZiviltechnikerInnen mit aufrechter Befugnis Zugriff auf ein "zt:Erste-Hilfe-Paket" an Schutzmasken für ihre (externen) Tätigkeiten haben.

  • Mit Stand 23.4.2020 haben wir 10.100 Stück FFP 2 Masken (siehe Bild per Link hier) für Sie zur sofortigen Abgabe. Diese Stückzahlen bedeuten, dass wir damit nicht alle Mitglieder versorgen und auch kein Büro mit 100en Masken bestücken können, aber einen Grundstock als Soforthilfe zur Verfügung stellen, damit Sie Ihren Betrieb bestmöglich gesundheitssicher aufrecht halten können. Wir ersuchen daher um solidarische Entnahme bei Abholung, damit genug Schutzmasken für jene KollegInnen vorhanden sind, die diese für die tägliche Arbeit in den nächsten Tagen unbedingt benötigen. Für längerfristige Sicherstellung Ihres FFP2-Schutzmasken-Bedarfs nutzen Sie bitte die Option der zt:Sammelbestellung (siehe Infos unten).
  • Das Präsidium hat sich in seiner Sitzung vom 21.04.2020 entschlossen, Mitgliedern unserer Länderkammer mit aufrechter Befugnis das "zt:Erste-Hilfe-Paket" prinzipiell kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Es besteht die Möglichkeit und Bitte einer freiwilligen Spende des Selbstkostenpreises (EUR 2,70.-- pro Stück dieser Tranche). Alle einlangenden Spenden am Kammerkonto ("Kennwort Maske") werden im sogenannten "Maskenbudgettopf" transparent gelistet und sollen in weiterer Folge zweckgewidmet zur Unterstützung von KollegInnen und Kollegen verwendet werden, die durch COVID-19 in Not geraten sind.
  • Bitte senden Sie uns ein E-Mail an kammer@arching.at mit der benötigten Stückzahl (eingeschweißte 2er- oder 5er-Pakete sind erhältlich), die Abholinformationen bekommen Sie per bestätigendem E-Mail der Kammerdirektion. KollegInnen aus Wien bitten wir, um die Portokosten im Rahmen halten zu können, um Selbstabholung - nach Niederösterreich und ins Burgenland senden wir auch postalisch zu.
  • Bitte überweisen Sie Ihre Spende mit dem Kennwort "Maske" auf das Konto der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Wien, Niederösterreich und Burgenland bei der ERSTE Bank, IBAN: AT38 2011 1289 4253 5500, BIC: GIBAATWWXXX

Dieses "zt:Erste-Hilfe-Paket" richtet sich ausnahmslos an ZiviltechnikerInnen der Länderkammer Wien, Niederösterreich und Burgenland mit aufrechter Befugnis.

  • Ich brauche aber noch (viel) mehr Masken für mein Unternehmen/mein Büro, oder habe keine aufrechte Befugnis, was tun? Bitte im nächsten Posting unter "Sammelbestellung für ZiviltechnikerInnen" weiterlesen.

 
 
 
 

Sammelbestellung für ZiviltechnikerInnnen: Senden Sie uns bitte für die nächste Bestellung bis spätestens 27.4.2020 ein E-Mail an kammer@arching.at, Betreff "Sammelbestellung" mit Ihren Kontaktdaten und gewünschten Stückzahlen. Selbstabholung in Wien (natürlich unter Wahrung aller Sicherheitsauflagen).

 

Schutzmasken: Sammelbestellung für ZiviltechnikerInnen möglich

Wir können uns vorstellen, dass einige ZiviltechnikerInnen noch mehr Schutzmasken, als in unserem "zt:Erste-Hilfe-Paket" inkludiert, benötigen. Auch hier haben wir uns überlegt, wie die zt:Kammer bestmöglich helfen kann. Um an attraktive Preise für FFP2-Schutzmasken zu kommen, gelten am weltweiten Markt derzeit gewisse Mindestabnahmen. Es besteht die Möglichkeit einer Sammelbestellung über unsere Kammer zu folgenden Konditionen:

  • FFP 1: EUR 0,45 pro Stück inkl. aller Abgaben
  • FFP 2: EUR 2,40 pro Stück inkl. aller Abgaben

Die Ware ist noch nicht in Österreich und es ist ab bestätigter Order jedenfalls mit einer Lieferzeit von derzeit ca. 14 Tagen aus China zu rechnen. Der österreichische Händler unseres Vertrauens verlangt (Stand 22.04.2020) keine Vorauszahlung, was nach unseren Recherchen und Erfahrungen bei Schutzmaskenlieferungen der letzten Wochen zusätzlicher Benefit ist und eine gewisse Sicherheit bietet.
Wir sind in der Kammerdirektion gerüstet, so eine Sammelbestellung für Sie durchzuführen, um die Mindestabnahmezahl (in diesem Fall 10.000 Stück) erfüllen/erreichen zu können. 100%ig garantieren, dass Sie tatsächlich in 14 Tagen ab unserer Bestellung die Ware in Händen halten, können wir durch die erwähnten Lieferschwierigkeiten weltweit allerdings leider nicht.
Wenn Sie Interesse an der Sammelbestellung haben (egal ob bei aufrechter, oder ruhender Mitgliedschaft) und die Ware nach Eintreffen in der Kammerdirektion Wien eigenständig abholen können (sonst schaffen wir die Logistik nicht), dann senden Sie uns bitte für die nächste Bestellung bis spätestens 27.4.2020 ein E-Mail an kammer@arching.at, Betreff "Sammelbestellung" mit Ihren Kontaktdaten und gewünschten Stückzahlen. Wir geben Ihnen Bescheid sobald die Sammelbestellung getätigt wurde.

 
 
 
 

 

Härtefall-Fonds Phase 2 und wie bekommen ZT Unterstützung?

Mit 20. April 2020 startete die zweite Phase des Härtefall-Fonds der Bundesregierung als Soforthilfe für Selbständige. Es fielen u.a. die Ober- und Untergrenze für Anspruchsberechtigte. Auch JungunternehmerInnen, die erst nach Jahresbeginn ein Unternehmen gegründet haben sowie Mehrfachversicherte sind nun einbezogen. Der Bezug einer Leistung aus der Pensionsversicherung ist kein Ausschlussgrund mehr. Bezüge werden als Nebeneinkünfte bei der Ermittlung des Zuschusses angerechnet. Die konkreten Voraussetzungen finden Sie, ebenso wie die FAQ jederzeit online auf der zt:Website hier.
Allgemein läuft die Antragstellung im Härtefall-Fonds bis 31. Dezember 2020. Über weitere geplante Erleichterungen lesen Sie im ORF-Online-Artikel vom 22.4.2020 per Link hier.

 
 
 
 

 

Vereinfachte Antragstellung und Abrechnungsfrist verlängert

Gemäß Information des BMF wurden die FAQ seitens Bundeskammer nun auch um (Lohn-)Steuerliches ergänzt. Die WKO berichtet, dass aufgrund der schwierigen Lohnverrechnung eine vorläufige Abrechnung vorgenommen werden darf (siehe Handlungsanleitung hier), die Abrechnungsfrist für März ist verlängert: Die Abrechnung erfolgt in monatlichen Teilabrechnungen nach Erhalt der Fördermitteilung via eAMS-Konto. Sie hat immer bis spätestens 28. des Folgemonats zu erfolgen. Ausnahmsweise kann die Abrechnung für den März bis zum 28.05.2020 übermittelt werden.

Seit 3.4.2020 sind sowohl die Sozialpartnervereinbarung (inkl. wirtschaftliche Begründung) als auch der Kurzarbeitsantrag direkt an das AMS zu richten. Die Kammer der ZiviltechnikerInnen hat eine pauschale Genehmigung erteilt. Für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, welche eine Normalarbeitszeit darstellen können, kann nun auch Kurzarbeit beantragt werden (lt. www.coronakurzarbeit.at). Für künftige Anträge verwenden Sie bitte das neue Formular. Anträge, welche mit einer älteren Version gestellt wurden, werden weiterhin akzeptiert. Sie finden per Link Überblick und die detaillierte Erklärung inklusive Ablauf der vereinfachten Antragstellung hier: zum Corona-Kurzarbeitsmodell

 
 
 
 

 

Konventionalstrafen ausgesetzt & arbeitsrechtliche Änderungen

Die drei Sammelnovellen des 3., 4. und 5. COVID-19-Gesetzes regeln nunmehr auch eine zentrale Forderung der zt:Kammer der ersten Stunde gesetzlich: Die Aussetzung von Konventionalstrafen aufgrund Behinderungen durch COVID-19.
Mit dem 4. COVID-19-Gesetz (BGBl I Nr 24/2020) wurde diese Thematik wie folgt beschlossen: Gemäß Art 37, § 3 gilt, dass der Leistungsverzug wegen der COVID-19-Pandemie auf Seiten des Auftragnehmers keine Vertragsstrafe auslöst. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe vereinbart ist. Die FAQ auf der zt:Website wurden diesbezüglich ergänzt. Sie finden hier alle Antworten auf Fragen von Ziviltechnikern. Das am 3. April 2020 im Nationalrat beschlossene dritte COVID-19-Gesetz enthält auch arbeitsrechtliche Änderungen zu den Themen Sonderbetreuungszeit, Unfallversicherungsschutz im Home Office und verpflichtendes Home Office für RisikopatientInnen.Alle Infos kompakt zusammengefasst finden Sie hier.

 
 
 
 

 

Ziviltechnikerinnen (mit kleinem i): Projekte weltweit präsentieren

Wir dürfen im Namen des Ausschusses Ziviltechnikerinnen über folgende "YesWePlan!"-Präsentationsmöglichkeiten für Projekte von Frauen informieren: Wie Sie wahrscheinlich schon gehört haben, leitet der bundesweite Ausschuss Ziviltechnikerinnen ein EU gefördertes Projekt, in dem zusammen mit Partnerorganisationen aus Deutschland, Frankreich, Slowenien und Spanien der Frage nachgegangen wird, warum Architektinnen und Ingenieurkonsultentinnen beruflich immer noch in der Minderheit sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit sich das ändert. Mit Hilfe von Länderanalysen, Best Practice Transfers und einem Career Tracking System sollen Empfehlungen für Maßnahmen erarbeitet werden, die Frauen mehr Lust auf den ZT Beruf machen sollen. Das Projekt läuft noch bis Herbst 2021. Auf der Einstiegsseite der Projektwebseite www.yesweplan.eu sollen in einem Slider ab sofort Projekte von Architektinnen und Ingenieurinnen aus den Partnerländern gezeigt werden (einige Beispiele sind bereits online).
Wenn auch Sie Ihr Projekt zeigen möchten, schicken Sie bitte ein Foto mit folgenden Informationen an info@yesweplan.eu:

  • Name der Architektin/Ingenieurin
  • Titel und Ort des Projekts
  • Kurze schriftliche Bestätigung, dass Sie über die Rechte des Fotos verfügen und der Veröffentlichung auf der YesWePlan! Webseite zustimmen sowie Name des/der Fotografen/Fotografin, wenn diese/r zu nennen ist
  • Mindestgröße der Fotos: 1200 x 350 Pixel, falls die Fotos diese Größe überschreiten, werden Sie von uns passend zugeschnitten. Sollten Sie das lieber selbst machen wollen, bitten wir Sie, sich beim Zuschneiden exakt an die Mindestmaße zu halten.
  • Für Fotos, die bereits Teil unserer Wanderausstellung sind, genügt ein diesbezüglicher Hinweis, sofern die Einwilligungserklärung schon vorhanden ist. Für weitere Infos kontaktieren Sie bitte Mag.a Cornelia Hammerschlag, 01/505 58 07-51, cornelia.hammerschlag@arching.at.

 
 
 
 

 

Erreichbarkeit Ihrer Kammerdirektion

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in intensiver Zusammenarbeit mit Länder- und Bundeskammer daran, Ihnen die aktuellen Informationen auf unserer Website zur Verfügung zu stellen. Für spezielle Einzelfallkonstruktionen stehen wir Ihnen natürlich weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung. Anfragen per E-Mail an kammer@arching.at sind für uns derzeit am leichtesten zu administrieren. Wir sind für Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr telefonisch und elektronisch erreichbar.

 

Für Fragen zur Abgabe von Originaldokumenten, wie etwa bei Prüfungs- und Befugnisansuchen, für Aktivierung der Signaturkarte oder Versicherungsberatung kontaktieren Sie uns bitte vorab telefonisch. Bis auf diese Ausnahmen bleibt das zt:Haus in der Karlsgasse 9, 1040 Wien, für den Kundenverkehr voraussichtlich bis 4.5.2020 geschlossen.
In der zt:Akademie findet bis einschließlich 18.5.2020 kein Präsenzbetrieb statt. Sämtliche Veranstaltungen werden entweder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, oder als Webinar durchgeführt. Webinare sind derzeit vom Kammervorstand für Mitglieder finanziell gefördert. Holen Sie sich den Überblick, Ihren Rabatt und Wissenswertes via Websitelink der zt:Akademie oben.