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zt: News 20.08.: Unabhängigkeit der Ziviltechniker durch Gesetzesnovelle bedroht!

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Die Unabhängigkeit der Ziviltechniker, die vor allem auf dem Prinzip der Trennung von Planung und Ausführung beruht, ist bald Geschichte. Dieses Prinzip sei nicht EU-konform, wird uns beschieden. Die Zerschlagung der Unabhängigkeit durch ein EuGH-Urteil droht. Die Möglichkeit, dass sich facheinschlägige Unternehmen mittelbar an ZT-Gesellschaften beteiligen können, wäre wohl eine der größten Veränderungen, die es in der 160-jährigen Geschichte unseres Berufsstandes gegeben hat. Der Entwurf des nun vorliegenden Gesetzes ist laut Aufsichtsbehörde "alternativlos".

 
 
 
 

Alle Informationen zu unserem Berufsgesetz sind per Link, hier rechts, abrufbar.

 

Begutachtungsverfahren Änderung Ziviltechnikergesetz gestartet

Ziel der am 3.8.2020 eingelangten Novelle des Ziviltechnikergesetzes (ZTG) ist die Herstellung des europarechtskonformen Zustands bezüglich der im Urteil des EuGH angeführten Punkte. Der Umsetzungsspielraum war aufgrund des Urteils gering, steht erläuternd auf der Website des Parlaments zu lesen. Die offene Begutachtungsfrist läuft noch bis 11.9.2020. HIER lesen Sie den Entwurf und bereits eingelangte Stellungnahmen.

 
 
 
 

Wir setzen uns dafür ein, die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen zu fördern. Im Wissen über den Wert dieser unabhängigen Expertise von ZiviltechnikerInnen für die Gesellschaft, verstehen wir uns über den gesetzlichen Auftrag hinaus als aktive Plattform, die sich systematisch für Verbesserungen einsetzt.

 

Handlungsbedarf der Berufsvertretung

Die Berufsvertretung hielt gestern auf Einladung von Präsident Kern und Vizepräsident Sommer eine Klausur zur vorliegenden ZTG-Novelle ab, unter Beteiligung der Sektionsvorstände der Architekten und Ingenieurkonsulenten, erweitert um alle Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden unserer Fachgruppen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen. Erörtert wurden Kammerposition und -strategie zu den nun in Begutachtung befindlichen Änderungen des Ziviltechnikergesetzes (siehe Link), definiert wurden sowohl länger-, als auch kurzfristige Maßnahmen.
Kurzfristig, also bis zum Ende der Stellungnahmefrist am 11.9.2020 wurde festgehalten, dass es wichtig ist, unsere Mitglieder laufend zu benachrichtigen und weitere Verbündete zu sensibilisieren. Ein entsprechendes Schreiben an die BUKO (hier nachzulesen) wurde heute versendet. Auch wenn uns seitens BMDW bereits mehrfach mitgeteilt wurde, dass der vorliegende Entwurf unabänderlich sei, ist es die Pflicht der Berufsvertretung, dennoch alle Hebel für Veränderung in Bewegung zu setzen. Das Argument, dass die ZiviltechnikerInnen vielleicht nur die ersten sind und andere Freiberufler folgen könnten, ist dabei (leider!) unübersehbar und als Folgenabschätzung zu betrachten. Wir müssen und werden nun den Rettungsanker Öffentlichkeit nutzen und die Möglichkeit, die Bedeutung unserer Unabhängigkeit in der Bevölkerung bekannter und den Wert der unabhängigen Kontrolle sichtbar zu machen. Unabhängige Kontrolle zahlt sich für alle aus, besonders wenn Steuergeld fließt. Wir sind davon überzeugt, dass die Gesellschaft weiterhin kritische, exzellent ausgebildete, unabhängige Stimmen braucht und werden Sie über die Aktionen der Berufsvertretung "in Echtzeit" auf unserer Website unter "News" (per Direktlink hier) informieren.

 
 
 
 

zt: Krisenmanagement im neuen derPlan #50: neues ZTG angeblich alternativlos

 

Stiller Exodus der Unabhängigkeit?

Die Möglichkeit, dass sich facheinschlägige Unternehmen mittelbar an ZT-Gesellschaften beteiligen können, ist eine der größten Veränderungen, die es in der 160-jährigen Geschichte unseres Berufsstandes gegeben hat. Industrie, Handel und Gewerbe wird Tür und Tor geöffnet, sich an ZT-Gesellschaften zu beteiligen und so ihren Einfluss auf den Markt zu verbreitern. Die Ziviltechniker verlieren ihr Alleinstellungsmerkmal der Unabhängigkeit. Wir haben über die Folgen des Ministerialentwurfs betreffend Bundesgesetz mit dem das Ziviltechnikergesetz 2019 geändert wird, auf den Seiten 10 und 11 der aktuellen Kammerzeitung der Plan (Ausgabe 50 vom August 2020, "Stiller Exodus der Unabhängigkeit?", per Link hier nachzulesen) ausführlich berichtet und die Debatte eröffnet.

 
 
 
 

 

Aus der zt:Rechtsabteilung zum Thema Amtshaftung

OGH stellt klar: Keine Amtshaftung für ( etwaiges) Fehlverhalten des Prüfingenieurs nach der Wr.BauO.
Mit einer Amtshaftungsklage begehrte die Eigentümerin einer Dachgeschoßwohnung die Feststellung der Haftung der Stadt Wien (für den ihr durch die mangelhafte Deckenkonstruktion zukünftig entstehenden Schaden). Der damals eingesetzte Prüfingenieur habe bei seiner Tätigkeit öffentlich‑rechtliche Aufgaben als Organ der Stadt Wien wahrgenommen und hätte diese Mängel erkennen müssen. So lautete die Argumentation der Klägerin. Der OGH stellt in seiner Entscheidung 1Ob10/20g v. 30.4.2020 u.a. fest: "Die Tätigkeit des Prüfingenieurs ist ähnlich der eines Sachverständigen auf das Festhalten erheblicher Tatsachen beschränkt. Eine Bindung der Baubehörde an seine Befunde war (und ist auch heute noch) nicht gegeben. Der Prüfingenieur ist eine dem Bauwerber zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Seite tretende Hilfe (ein Bindeglied zwischen ihm, dem Bauführer und der Behörde), und wird bei seiner Tätigkeit, die dazu dient, dass der Bauwerber die konsensgemäße Errichtung nachweisen kann, nicht für die Behörde tätig." Er kommt abschließend zum Ergebnis, dass der Prüfingenieur kein Organ iSd Amtshaftungsgesetzes ist. 

 
 
 
 

ZT: Frauennetzwerken geht immer.

 

Für Sie: Netzwerken beim Ziviltechnikerinnen Wandertag 2020!

Alle Jahre wieder. Ein Highlight! Unsere Ziviltechnikerinnen sind immer in Bewegung. Heuer fiel leider der Frauenlauf aus und auch der Wandertag erfährt coronabedingte Änderungen. Dieses Mal ohne Übernachtung, dafür wieder mit wunderbarer Route rund um und durch die Ötschergräben. Mit ganz viel Landschaft & Erlebnis und Austausch. Wann und wo: Treffpunkt ist am 12. September um 11:00 Uhr beim Naturparkzentrum Ötscher-Basis in Wienerbruck. Anmeldung bis 6. September und alle weiteren Details: hier.

 
 
 
 

 

Save the date: Kammervollversammlung 2020

Wir bitten Sie, sich folgenden Termin vorzumerken:

  • Die Kammervollversammlung 2020 findet am 30. November im ORF RadioKulturhaus statt. Tagesordnung und Programm finden Sie, sobald fixiert, auf unserer Website und selbstverständlich gehen Ihnen alle Informationen auch per zt: Newsletter zu.

 

 
 
 
 

Die Zukunft des Planens und Bauens live erleben, für ZT zum Spezialpreis

 

Bau 2020: 30% vergünstige Anmeldung für unsere Mitglieder

Am 8. Oktober 2020 findet – in Kooperation mit der zt: Kammer – die vom Linde Verlag veranstaltete Jahrestagung „Bau 2020“ zum Thema „Die Zukunft des Bauens in Wien“ statt. Es geht um neue Zugänge und Innovationen im Bau und Bestand. Die Themen sind „Zuverlässigkeit im Bauwesen und zulässige Abweichungen beim Bauen im Bestand“, „Nachrüstverpflichtung im Bestand? Sachbezogene Bewertungen“, „Bestandsentwicklung und Grätzelentwicklung im Altbau“ und vieles mehr, mit den Vortragenden Ernst Schlossnickel, Gerald Fuchs, Markus Busta, Guido  Markouschek, Peter Bauer, Klaus Wolfinger, Cristian Abrihan, Maria  Ebetsberger und Erich Kern. Für Kammermitglieder ist die Teilnahme um 30 Prozent vergünstigt möglich. Alle Informationen zum Gutscheincode, zur Veranstaltung und zur Anmeldung gibt es auf der Kammerwebsite.

 
 
 
 

Mit der zt:Kammer mittendrin statt nur dabei :-)

 

Freier Eintritt für ZT bei der ARCHITECT@WORK 2020!

Die ARCHITECT@WORK Wien 2020 feiert ein starkes Comeback, wir freuen uns wieder Partnerin und prominent vor Ort durch unseren Ausschuss Newcomer vertreten sein zu dürfen! Coronabedingte Adaptionen lassen den Kern der Veranstaltung und das Motto "architect meets innovations" trotzdem voll zur Geltung bringen. Termin & Motto zum Vormerken und Vorfreuen: 14. und 15. Oktober 2020. Abstand heißt hier nicht Absagen, sondern alles aus einer neuen Perspektive zu betrachten. Ort: Die Wiener Stadthalle und hier geht es zur gratis Anmeldung für zt:Mitglieder und weiteren Infos. Viel Vergnügen!
 

 
 
 
 

 

Save the date: Ziviltechnikerinnen-Tage von 1.-3.10.2020 in Linz!

Der Titel ist Programm, die Schreibweise auch: anotHER VIEWture. Die Ziviltechnikerinnen-Tage 2020 finden von 1. bis 3. Oktober 2020 in Linz statt und punkten mit Creative Headbanging Ansätzen wie Schweiß-Workshop - Heavy Metal for Beginners, Laserworkshops, Fauenpower pur, alles nur eine Frage der (Zivil)Technik. Alle weiteren Infos zur Anmeldung finden Sie auf Bundeskammerwebseite.