Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Wiener Bautechnikverordnung 2023(WBTV 2023) wurde gestern mit LGBl.Nr. 14/2024 kundgemacht und tritt heute in Kraft. Mit der Verordnung werden die OIB-Richtlinien 2023 baurechtlich verbindlich erklärt (sh. RIS - LGBLA_WI_20240222_14 - Landesgesetzblatt authentisch für Wien ).
Es gibt wieder Ausnahmen von der Anwendung der OIB-Richtlinien 2023:
Wie bei den letzte Verordnungen ist der Punkt 2.1.5 der OIB-Richtlinie 4 ausgenommen. Neu ist die Ausnahme des Punktes 2.1.6 der OIB-Richtlinie 4 und des Punktes 5 der OIB-Richtlinie 5.
|