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ZT-News 23.8.: Begutachtungsfrist Bauordnungsnovellen, Vergabe und Tipps

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Wiener Bauordnungsnovelle 2018

Am 16.8.2018 wurde das Begutachtungsverfahren zur Bauordnungsnovelle Wien offiziell gestartet. Neben anderen Interessenvertretungen wurde auch, so wie üblich, die ZiviltechnikerInnenkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland eingeladen, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Bedauerlicherweise ist die Begutachtungsfrist knappest bemessen und endet am 13.9.2018. Der Umstand, dass bei einer für die Bauwirtschaft derart wichtigen Novelle nur knapp 4 Wochen zur Begutachtung zur Verfügung stehen ist umso unverständlicher, als der Gesetzgeber selbst im geänderten § 2 Abs. 5 BO Wien von einer verkürzten öffentlichen Auflage der Flächenwidmungsplänen, die lediglich unwesentlichen Änderungen beinhalten, in der Ferienzeit absieht.

Wir bitten unsere Mitglieder um Einbringung von Änderungsvorschlägen bis 7. September 2018 über die Wissensplattform Link Arch+Ing und entschuldigen uns für die knapp bemessene Frist, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt. Im WNB-Mitgliederbereich der ZiviltechnikerInnen wurde im Forum "Gesetzes- und Normenentwürfe" hierzu der Diskussionbereich "Stellungnahmen Wiener Bauordnungnovelle 2018" eingerichtet.

Mitmachen: Wählen Sie die Passage aus, zu welcher Sie Stellung nehmen möchten und geben Sie Änderungsvorschlag samt Begründung an.

Der nächste Schritt: Zur Erarbeitung der koordinierten Stellungnahme der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Wien, Niederösterreich und Burgenland an die Wiener Landesregierung wird die Kammerführung die eingelangten Meldungen am 11. September diskutieren. Die offizielle Stellungnahme der Kammer wird auf dieser Website sowie über unsere Medien publiziert und ist auch bis zur Beschlussfassung auf der Website der Stadt Wien unter den Wiener Rechtsinformationen hier gelistet.

Quicklinks:

 
 
 
 

 

Burgenländische Baugesetz-Novelle 2019

Am 14.8.2018 wurde das Begutachtungsverfahren zur Burgenländischen Baugesetz-Novelle 2019 gestartet.  Bedauerlicherweise ist die Begutachtungsfrist knappest bemessen und endet nach 4 Wochen mit 11.9.2018.

Wir bitten unsere Mitglieder um Einbringung von Änderungsvorschlägen bis 5. September 2018 über die Wissensplattform Link Arch+Ing und entschuldigen uns für die knapp bemessene Frist, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt. Im WNB-Mitgliederbereich der ZiviltechnikerInnen wurde im Forum "Gesetzes- und Normenentwürfe" hierzu der Diskussionbereich "Stellungnahmen Burgenländische Baugesetz-Novelle 2019" eingerichtet.

Quicklinks:

 
 
 
 

 

Endspurt: OIB-Änderungsvorschläge noch bis 31.8. erbeten

Das Österreichische Institut für Bautechnik führt derzeit ein Anhörungsverfahren zu den OIB-Richtlinien durch und ersuchte die Bundeskammer kurzfristig um Übermittlung einer Stellungnahme bis 14.9.2018. Wir bitten daher unsere Mitglieder um Einbringung von Änderungsvorschlägen noch bis 31. August 2018. Im WNB-Mitgliederbereich der ZiviltechnikerInnen wurde im Forum der Diskussionbereich "OIB Änderungsvorschläge 2018" eingerichtet. Zur Erarbeitung der österreichweit koordinierten Stellungnahme der ZiviltechnikerInnen an das OIB werden die eingelangten Meldungen am 7. September in einer bundesweiten Klausur diskutiert. Die Entwürfe der OIB Richtlinien, Juni 2018, finden Sie hier.

 
 
 
 

 

Vergaberechtsreformgesetz 2018 in Kraft

Das Vergabegesetz 2018 ist seit 21. August in Kraft. Die wichtigsten Änderungen und sämtliche Entwicklungen zum Thema Vergabe finden Sie im Vergabeblog der Bundeskammer hier. Durch die gemeinsame Initiative von Bundes- und Länderkammern konnten wir wesentliche Änderungen im Gesetzesentwurf bewirken: So ist es uns gelungen, eine Verschärfung bei der Auftragswertberechnung von Dienstleistungen abzuwenden und die Wiederaufnahme der geistigen Dienstleistungen in die Aufzählung für das verpflichtende Bestbieterprinzip durchzusetzen. Jetzt geht es darum zu erreichen, dass Vergabeverfahren fair und qualitätsvoll umgesetzt werden. Als Leitfaden für öffentliche Auftraggebenden empfehlen wir die Vergabemodelle, die im Auftrag der Bundeskammer von dem Vergaberechtsexperten Rechtsanwalt Dr. Christian Fink und Univ.-Prof. Hans Lechner erarbeitet wurden. Die Vergabemodelle zum Download sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite www.bestevergabe.at.

 
 
 
 

 

Alles für die Frau! Der Ausschuss ZTinnen sucht...

  • Der Ausschuss der Ziviltechnikerinnen erweitert den Kreis der aktiven ZTinnen und lädt all jene die aktiv mitarbeiten möchten am 26. September 2018 um 18.00 Uhr in die Kammer zur nächsten Sitzung des Ausschusses zum Kennenlernen ein. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass Sie Ihr Interesse an der Mitarbeit berufsrelevanter Themen für Ziviltechnikerinnen auch per E-Mail an kammer@arching.at bekannt geben. Der Ausschuss trifft sich überlicherweise einmal monatlich und 2 bis 3 x im Jahr wird ein Treffen für alle ZTinnen abgehalten. Die Vorsitzenden Maria Langthaller und Barbara Kübler freuen sich auf eine Erweiterung des Ausschusses.
  • Weiters dürfen wir auf die Ziviltechnikerinnentage 2018 von 18.  20. Oktober 2018 in Innsbruck aufmerksam machen. Information, Programm und Anmeldeformular finden Sie hier.
  • Französischer Architekturpreis für Frauen: Der Countdown zur Einreichung in der Kategorie "Internationaler Preis (für Frauen, die in einer ausländischen Architektenkammer registriert sind)" läuft! Bewerbungsende ist der 30. September 2018. Nähere Informationen finden Sie hier.

 
 
 
 

 

Kostenfreie Rechtsberatung für ZT zu DSGVO: 0800 180081

Bereits im Vorfeld der Einführung der DSGVO haben wir Sie über die Einrichtung der DSGVO-Hotline informiert. Diese steht Ihnen aufgrund der großen Nachfrage noch länger, nämlich bis 30. September 2018 zur Verfügung. Sollten Sie Fragen betreffend Umsetzung in Ihrem Betrieb haben, erreichen Sie uns im August und September 2018 montags und dienstags jeweils von 9 bis14 Uhr kostenfrei unter der Nummer

  • 0800 180081.

Weitere Informationen und Musterdokumente finden Sie hier.

 
 
 
 

 

50 Jahre Grenzkataster: Werbematerialien zum Jubiläum

Die Geschichte des heutigen Katasters beginnt im Jahr 1817, als die Vermessung der österreichisch-ungarischen Monarchie gesetzlich verfügt wurde, um die Vorschreibung der Grundsteuer auf eine gerechte Basis zu stellen. Der Grenzkataster in Österreich entstand im Zuge des Vermessungsgesetzes 1968 und ist im Unterschied zum Grundsteuerkataster ein Rechtskataster.

Anlässlich des 50-Jahr-Jubiläums hat die Bundesfachgruppe Vermessungswesen beschlossen, durch eine umfangreiche Präsentation das einschlägige Leistungs­spektrum der Geodät(inn)en/Zivilgeometer(innen) Österreichs für Auftraggeber(innen) und Kund(inn)en vorzustellen, um Einblick in ihre Arbeit zu geben und den Nutzen für die Öffentlichkeit aufzuzeigen. Heute dürfen wir Ihnen die neu gestalteten Broschüren, Plakate, Lesezeichen, Aufkleber und den Weblink zur weiteren Verwendung übermitteln. Teil der Website ist auch ein Passwort geschützter Mitgliederbereich (Passwort: 50Jahre). In diesem Bereich finden Sie Werbematerialien wie Postwurf, Anzeigen, Kampagnenlogo usw., welche Sie alle downloaden und - mit Ihrem eigenen Logo und Ihren Adressdaten - personalisieren können.