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Novelle der Wiener Bauordnung am 22.11.2018 beschlossen. Infos für ZT

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Wiener Landtag beschloss heute die Bauordnungsnovelle 2018

Die Wiener Bauordnungsnovelle wurde heute vom Landtag in dieser Fassung (Link zu Gesetzestext inkl. Erläuternde Bemerkungen und Textgegenüberstellung: https://www.wien.gv.at/ma08/hist-gesetzesentwurf/2018/beilage-27-18.pdf) beschlossen und wird in zwei Wochen kundgemacht.

  • Hervorheben dürfen wir, dass von der Kammer in ihrer Stellungnahme (Link zur Veröffentlichung auf der Seite der Stadt Wien unter Entwürfe von Landesgesetzen: https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/pdf/2018011s33.pdf) begrüßte Änderungen umgesetzt und kritisierte Punkte, wie die jederzeitige Erreichbarkeit aller Höfe und Lichtschächte (§ 110 Abs. 3), entschärft wurden. Hier wurde der Anregung vollinhaltlich Folge geleistet.
    Weiters wurden unsere Vorschläge zu § 70b, § 84 Abs.4 und § 123 Abs. 3 aufgenommen. Hervorgehoben werden muss auch die erfolgte neue "Erkerregelung".
  • Die vorgesehenen Erleichterungen in § 6 Abs. 10 und Abs. 13 wurden nicht umgesetzt. Im ursprünglichen Entwurf von § 81 Abs. 6 war eine Erleichterung vorgesehen, die in unserem Vorschlag konkretisiert, aber im Gesetzesbeschluss von heute nicht nur nicht umgesetzt wurde, sondern sogar im Vergleich zur bisherigen Rechtslage eine Verschärfung bedeutet. Raumbildende Aufbauten (ehemals Dachgauben) sind nur mehr über ein Drittel der Länge der betreffenden Gebäudefront möglich, die bisher vorgesehene Ausnahmeregelung (mittels Bauausschuss) entfällt.

Beachten Sie bitte, dass viele Punkte - z.B. die Themen "Gaube" und "Erker" betreffend - bereits am Tag nach der Kundmachung in Kraft treten. Für alle anhängigen Verfahren gelten jedoch aufgrund der Übergangsregelung die bisherigen Bestimmungen!

 
 
 
 

 

KVV 2018, Frist für selbständige Anträge: 23.11., 12.00 Uhr

Die Sektionstage der Architekt(inn)en und Ingenieurkonsulent(inn)en, die traditionell unmittelbar vor der Kammervollversammlung abgehalten werden, finden dieses Mal nicht statt. Der Grund ist die Wichtigkeit des Themas "Zertifizierung" für beide Sektionen. Es geht um Fragen der Wettbewerbsfähigkeit und Positionierung unseres Berufsstandes in Zukunft. Natürlich werden Sie im Rahmen der Kammervollversammlung über wichtige Tätigkeiten der Sektionen und des Kammervorstands informiert. Dass beide Sektionen viel Gemeinsames bearbeiten, zeigt sich auch an der Vielzahl der engagiert und produktiv arbeitenden interdisziplinären Ausschüsse.

Einladung und Tagesordnung (per Klick anzeigen)

Ort: ORF RadioKulturhaus, Großer Sendesaal, Argentinierstraße 30a, 1040 Wien
Datum und Uhrzeit: Donnerstag, 29. November 2018

  • 14 Uhr: Sonderführung für ZiviltechnikerInnen durch das ORF Funkhaus
  • 15 Uhr: Sektionsübergreifende Information zum aktuellen, berufsrelevanten Thema "ZiviltechnikerInnen - lebenslang zertifiziert? Einschränkung oder Generalvollmacht?"

    • Begrüßung und Einleitung: Präsident DI Erich Kern, Fachvorträge von
    • DI Dr. Norman Brunner, Leitung Akkreditierung Austria
    • DI Dr. Peter Jonas, Director Certification Austrian Standard
    • Univ.-Prof. DI Peter Bauer, Kammer der ZiviltechnikerInnen
    • Podiumsrunde "Zukunftsszenarien" mit dem Präsidium und Möglichkeit für ZiviltechnikerInnen Fragen zu stellen bzw. Inputs zu geben

  • 17 Uhr: Kammervollversammlung

Unterlagen zur Sitzungsvorbereitung finden Sie, laufend ergänzt, im Mitgliederbereich der Wissensplattform "Link Arch+Ing" hier (bitte auf den Ordner Kammervollversammlung 2018 klicken) sowie auf der Kammerwebsite.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Bitte bestätigen Sie Ihr Kommen, falls noch nicht geschehen, jetzt per Fax an +43 1 5051005 oder per E-Mail an kammer@arching.at (Betreff "Kammervollversammlung 2018" bzw. "plus Rahmenprogramm ORF-Führung und/oder Podiumsinformation").
Im Zuge der Kammervollversammlung werden auch heuer wieder 120 Eintrittskarten zur Netzwerkveranstaltung "Ball der Immobilienwirtschaft" kostenfrei an interessierte Mitglieder verteilt.

  • WICHTIG: selbständige Anträge gemäß § 1 i. V. m. § 23 Abs. 3 der Geschäftsordnung müssen bis spätestens Freitag, 23.11.2018, 12.00 Uhr, in der Kammerdirektion schriftlich eingelangt sein. Zu selbständigen Anträgen hat der (die) oder einer (eine) der Antragsteller(innen) persönlich in der Sitzung zu sprechen. Andernfalls gilt der Antrag als zurückgezogen. Wir empfehlen daher, dass der Antrag von zumindest noch einem Kollegen/einer Kollegin mit unterfertigt wird, damit der Antrag im Verhinderungsfall geschäftsordnungsgemäß dennoch behandelt werden kann.