Die Bauordnungsnovelle Wien 2020 wurde kundgemacht und tritt zum Teil ab 14.10.2020 in Kraft!
Zu beachten ist insbesondere der § 118 BO mit den Änderungen der Solarverpflichtung, die bereits mit 14.10.2020 in Kraft treten, aber nicht für bereits anhängige Verfahren gelten.
Hier per Link zu:
- LGBl. für Wien Nr. 60/2020 vom 13.10.2020
Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird - LGBl. für Wien Nr. 61/2020 vom 13.10.2020
Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996 und das Wiener Garagengesetz 2008 geändert werden (Bauordnungsnovelle 2020)