ZT-Kammer legt Leitfaden für Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen vor

Auftraggeber leiden weiterhin unter der Komplexität des Gesetzes. Abhilfe schaffen unsere Vergabemodelle

Auftraggeber und Juristen sind sich einig: Das am 21.08.2018 in Kraft getretene Vergaberechtsreformgesetz 2018 bringt nur wenige der erhofften und vielfach geforderten Vereinfachungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die rund 700 Seiten an Gesetzestexten und Erläuterungen bleiben weiterhin eine Wissenschaft für sich. Die öffentliche Hand, insbesondere kleine Gemeinden, steht damit vor großen Herausforderungen.

Wer bei der Planung spart, baut teuer!

Die neuen Vergabemodelle der Ziviltechnikerkammer weisen den Weg aus dem Gesetzesdschungel: Öffentliche Auftraggeber bekommen Hilfestellungen für Ausschreibungen in Form von Musterunterlagen (in Word-Dateien) sowie Ablaufschemata zur Abwicklung der Vergabe als Werkzeug an die Hand. Abgerundet wird das Angebot durch Vorlagen für Verträge (General- und Fachplanerverträge etc.), Rechenblätter, Leistungsbilder und Kriterienkataloge.

Beratungs- und Planungsleistungen sind hochspezialisierte Dienstleistungen. Anhand der Vergabemodelle können die jeweils erforderlichen Leistungskataloge sorgfältig ermittelt und die passenden Musterunterlagen unmittelbar angewendet werden. Denn es gilt der Grundsatz: Wer bei der Planung spart, baut teuer!

"Generalunternehmer plus" widerspricht "Vier-Augen-Prinzip"

Aufgrund ihrer Unabhängigkeit und hohen Qualifikation garantieren Ziviltechniker(innen) dem Auftraggeber die fachgerechte Planung und Überwachung von Bauvorhaben. Die von der Bauausführung unabhängige Planung und Kontrolle hat sich bei Bauvorhaben daher seit Jahren bestens bewährt: Sie führt zu bester Qualität und bietet Auftraggebern und Nutzern hohe Sicherheit.

Um der Komplexität des Vergaberechts Herr zu werden, glauben manche Auftraggeber irrtümlich, eine Lösung in Gesamtpaketen zu finden, bei denen Bauunternehmen auch die Planung bzw. Teile der Planung übernehmen. Doch das vermeintliche Rundum-Sorglos-Paket - oft unter dem klingenden Namen "Generalunternehmer plus" beworben - hat gravierende Nachteile: Das bewährte System der gegenseitigen Kontrolle durch das Vier-Augen-Prinzip wird aufgegeben, eine unabhängige Überwachung auf der Baustelle fehlt. Übernimmt das Bauunternehmen Teile der Planung, entsteht zusätzlich ein gefährlicher Bruch in der Planungskontinuität.

Mithilfe der Vergabemodelle der Ziviltechnikerkammer können die Herausforderungen der Auftragsvergabe gemeistert werden, ohne auf das bewährte Vier-Augen-Prinzip zu verzichten. Auftraggeber müssen daher nicht auf unsichere und nachteilige Vergabeformen zurückgreifen. Die Anwendung der Musterunterlagen sorgt für eine zielorientierte und rechtssichere Abwicklung der Auftragsvergabe und qualitativ hochwertige Planungs- und Beratungsleistungen.

Alle Informationen finden Sie auch auf www.bestevergabe.at, der österreichweiten Kampagnenwebsite der Kammer der ZiviltechnikerInnen.

Zum Download der Vergabemodelle von Univ.-Prof. DI Hans Lechner und RA Dr. Christian Fink, im Auftrag der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen, kommen Sie über diesen Link.