Vergaberechtsreformgesetz 2018 - Zusammenrechnung nur bei Gleichartigem

Die konzertierten Bemühungen und Interventionen von Bundes- und Länderkammern der ZiviltechnikerInnen bei Regierungsparteien und Interessenvertretungen zum neuen Vergabegesetz zeigten Wirkung. In der Sitzung des Verfassungsausschusses am Nachmittag des 11. April 2018 wurde klargestellt, dass unterschiedliche Dienstleistungsaufträge wie Architektur- und Fachplanung, Projektsteuerung, rechtliche Beratungsleistungen oder Vermessungsleistungen weiterhin nicht zusammenzurechnen sind. Den Text des Beschlusses des Ausschusses finden Sie hier. Mit einer derartigen "Ausschussfeststellung" legt der Gesetzgeber fest, wie eine Gesetzesstelle auszulegen und anzuwenden ist. Das Versprechen des Regierungsprogrammes wäre damit - so wie von uns gefordert - eingelöst.

Sehr erfreulich ist auch, dass die Bemühungen, die Medien (siehe Presse vom 12. April 2018) für das sperrige Thema "Zusammenrechnung" zu interessieren, erfolgreich waren. Unsere bundesweite Kritik an der überschießenden Zusammenrechnung wurde publiziert. Informationen für den Berufsstand finden Sie, ständig aktualisiert, im Vergabeblog der bAIK.