Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) hat in der Generalversammlung am 25. Mai 2023 die OIB-Richtlinien, Ausgabe 2023 beschlossen.
Zur Anwendbarkeit der neuen OIB Richtlinien in baubehördlichen Verfahren, noch bevor sie durch die Wiener Bautechnikverordnung für verbindlich erklärt werden, wurde uns ein Schreiben der Magistratsdirektion Bauten und Technik übermittelt, das über diesen Link als Grundlage für Ihre Planungen abrufbar ist.