OIB-Richtlinien, Ausgabe 2019 am 30. April 2019 veröffentlicht

Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) hat in der Generalversammlung vom 12. April 2019 die OIB-Richtlinien, Ausgabe 2019, beschlossen. Diese wurden am 30. April 2019 auf der Website des OIB (Link hier) veröffentlicht. Über das Inkrafttreten entscheiden die einzelnen Bundesländer. Derzeit sind in allen noch die OIB-Richtlinien 2015 in Kraft.

Im Schreiben der Magistratsdirektion der Stadt Wien, Geschäftsbereich Bauten und Technik vom 30.04.2019 an die Kammer wird auf die Anwendbarkeit in baubehördlichen Verfahren eingegangen (vollinhaltlicher Download hier).
Alle Informationen dazu sowie die Mitgliederbefragung im Rahmen des Anhörungsverfahres (vielen Dank für Ihre Inputs!) via zt:Wissensplattform Link Arch+Ing, finden Sie auf unserer Website unter Service/ Rechtsservice/ Baurecht und "OIB-Richtlinien, Ausgabe 2019" hier.

Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen des Begutachtungsverfahrens für die Entwürfe der sechs Richtlinien umfangreiche Stellungnahmen eingebracht, die in intensiver und bester Zusammenarbeit mit der Bundeskammer erarbeitet wurden. Wir freuen uns, dass viele unserer Anregungen in die Richtlinien übernommen wurden und danken allen an der Erarbeitung der Kammer-Stellungnahmen beteiligten Kolleginnen und Kollegen, besonders dem Ausschuss "Architektenrelevante OIB-Richtlinien" und dem Bundesressort "Regelwerke (Normen)" mit dem Vorsitzenden Präsident DI Erich Kern.