Novelle Bauordnung Wien seit 20. April 2016 in Kraft

Die jüngste Novelle der Bauordnung für Wien wurde heute kundgemacht und tritt am 20. April 2016 in Kraft. Mit dieser Änderung der Bauordnung werden "Vorübergehende Einrichtungen zu Unterbringung von Personen" baurechtlich verankert. Unter anderem werden Gutachten von berechtigten Sachverständigen - also Ziviltechniker(inne)n - notwendig, wenn es sich um geringfügige Bauvorhaben mit technisch einfacher Tragkonstruktion bzw. Fundierung handelt.

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