Novelle BauO Wien am 22.11. beschlossen und am 21.12.2018 kundgemacht

Die Wiener Bauordnungsnovelle wurde am 22.11.2018 vom Landtag in dieser Fassung (Link zu Gesetzestext inkl. Erläuternde Bemerkungen und Textgegenüberstellung: https://www.wien.gv.at/ma08/hist-gesetzesentwurf/2018/beilage-27-18.pdf) beschlossen und am 21.12.2018 kundgemacht (Link RIS).

  • Hervorheben dürfen wir, dass von der Kammer in ihrer Stellungnahme (Link zur Veröffentlichung auf der Seite der Stadt Wien unter Entwürfe von Landesgesetzen: https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/pdf/2018011s33.pdf) begrüßte Änderungen umgesetzt und kritisierte Punkte, wie die jederzeitige Erreichbarkeit aller Höfe und Lichtschächte (§ 110 Abs. 3), entschärft wurden. Hier wurde der Anregung vollinhaltlich Folge geleistet.
    Weiters wurden unsere Vorschläge zu § 70b, § 84 Abs.4 und § 123 Abs. 3 aufgenommen. Hervorgehoben werden muss auch die erfolgte neue "Erkerregelung".
  • Die vorgesehenen Erleichterungen in § 6 Abs. 10 und Abs. 13 wurden nicht umgesetzt. Im ursprünglichen Entwurf von § 81 Abs. 6 war eine Erleichterung vorgesehen, die in unserem Vorschlag konkretisiert, aber im Gesetzesbeschluss von heute nicht nur nicht umgesetzt wurde, sondern sogar im Vergleich zur bisherigen Rechtslage eine Verschärfung bedeutet. Raumbildende Aufbauten (ehemals Dachgauben) sind nur mehr über ein Drittel der Länge der betreffenden Gebäudefront möglich, die bisher vorgesehene Ausnahmeregelung (mittels Bauausschuss) entfällt.

Beachten Sie bitte, dass viele Punkte - z.B. die Themen "Gaube" und "Erker" betreffend - bereits am Tag nach der Kundmachung, also mit 22.12.2018 in Kraft treten. Für alle anhängigen Verfahren gelten jedoch aufgrund der Übergangsregelung die bisherigen Bestimmungen!