News zur WH Arena: Berichtigung der Auslobungsunterlagen (20.02.2020)

Bitte beachten Sie die auch per Newsletter am 21.02.2020 versendete Stellungnahme des Präsidiums der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Wien, Niederösterreich und Burgenland zur Berichtigung der Auslobungsunterlagen des gegenständlichen Wettbewerbs vom 20.02.2020:

Über den Realisierungswettbewerb "WH Arena" für die neue, multifunktionale "WH Arena" haben wir Sie mit dem Newsletter der Berufsvertretung vom 30.01.2020 (per Link hier abrufbar) sowie einer Aussendung der IngenieurkonsulentInnen vom 06.02.2020 (per Link hier) bereits informiert.

Im Zuge der ersten Fragebeantwortung hat die Ausloberin folgende, maßgebliche Berichtigungen (20.02.2020) vorgenommen:

  • Der reine Architekturwettbewerb wurde auf einen Generalplanerwettbewerb geändert und
  • das Punktesystem bei der Beurteilung in der zweiten Stufe wurde gestrichen.

Auch durch die konstruktive Kritik unserer Kammer und engagierter Kolleginnen und Kollegen konnte dieser Erfolg erzielt werden. Allerdings ist es auch nicht selbstverständlich in solchen Phasen für Kritik offen zu sein. Diese Offenheit der Ausloberin verdient Anerkennung, ebenso wie die sorgfältige Analyse und Bemühungen jener, die auf Möglichkeiten zur Verbesserung hingewiesen haben.

Unsere Empfehlung, "sich bei gegenständlichem Wettbewerb auf die Ausformulierung reiner Architekturleistungen zu beschränken", ist damit selbstverständlich nicht mehr aufrecht. Wir werden uns fortwährend für Verbesserungen von Rahmenbedingungen einsetzen und halten Sie auch weiterhin über dieses Verfahren auf dem Laufenden.

Die Genese des Projekts, hier unten stehend nachzulesen:

Am 30.01.2020 gaben Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke und Wien Holding-Geschäftsführer Kurt Gollowitzer den Startschuss für den Architekturwettbewerb, der als EU-weiter, zweistufiger, offener Realisierungswettbewerb durchgeführt wird.
Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Ziviltechnikerkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland die Wettbewerbsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmenden überprüft und mit Schreiben vom 20.12.2019 ihre Kooperation ("grüne Hand") mit der Ausloberin erklärt. Die Sektion Architekten begrüßt, dass die Architekturleistungen über einen offenen Wettbewerb vergeben werden.

  • Aus nachstehend angeführten Gründen ist aber allen Mitgliedern dringend zu empfehlen, sich bei gegenständlichem Wettbewerb auf die Ausformulierung reiner Architekturleistungen zu beschränken:

Der Realisierungswettbewerb "WH Arena" ist - von der Absicht der Ausloberin her - ein reiner Architekturwettbewerb. Die Ausloberin beabsichtigt, nach Abschluss des Wettbewerbs und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, mit dem Gewinner des ersten Preises über Architekturplanungsleistungen bis zur Einreichung (inkl. gestaltprägender Details) in Verhandlung zu treten. Alle darüber hinausgehenden Planungsleistungen sind optional.

  • Sämtliche Bereiche abseits der reinen Architekturleistung wurden von der Ausloberin via Machbarkeitsstudie bis ins Detail erarbeitet, welche es erlaubt, den Wettbewerb ohne nennenswerte Unterstützung durch Ingenieure abzuwickeln. Diese Machbarkeitsstudie (="Amtsvariante") soll als Wegweiser durch die komplexe Aufgabenstellung dienen und den wettbewerbsteilnehmenden Architektinnen und Architekten Recherchen, Interpretationen, Auslegungen, Evaluierungen und Ausschließungsverfahren zu den vielfältigsten Fragestellungen ersparen.

Die Beurteilungskriterien beinhalten in der ersten und zweiten Wettbewerbsstufe auch wesentliche Ingenieurthemen, in der Punktebewertung sollen zum Beispiel die Wirtschaftlichkeit des Tragwerks und des haustechnischen Konzepts ebenso eine wesentliche Rolle spielen, wie auch die Außenanlagengestaltung und die Garantie des Erreichens von Nachhaltigkeitszertifikaten.
Auch für diese Beurteilungskriterien gilt aber der Grundsatz, dass es sich um einen reinen Architekturwettbewerb handelt. Was gilt es zu beachten?

  • Nur die vordefinierten Ingenieurleistungen der dem Wettbewerb beigelegten Machbarkeitsstudie ("Amtsvariante") ermöglichen die Teilnahme am Wettbewerb "ohne" Ingenieure. Dies lässt im Umkehrschluss zu, dass die Ausloberin mit den vorgegebenen technischen Rahmenbedingungen ihren Wunsch ausreichend dargelegt hat und ein Projekt, welches nicht von diesen Vorgaben abweicht, in den technischen Disziplinen die jeweilige Höchstpunkteanzahl erhält. Ein Abgehen von diesen Vorgaben bedingt daher aus Sicht der Berufsvertretung nicht nur einen unverhältnismäßig hohen Aufwand (im Verhältnis zum garantierten Beauftragungsumfang) im Wettbewerb, sondern birgt auch die große Gefahr, schlechter bewertet zu werden als die definierte "Amtsvariante".
    Eine bessere Bewertung - und damit ein Vorteil im Wettbewerb - ist jedoch mit Sicherheit nicht zu generieren. Es ist davon auszugehen, dass die Amtsvariante die technischen Kriterien in der höchsten zu erreichenden Stufe ("sehr gut") erfüllt.

Es ist daher allen Mitgliedern dringend zu empfehlen, sich bei gegenständlichem Wettbewerb auf die Ausformulierung reiner Architekturleistungen zu beschränken.