LSD-BG: Vorsicht vor erweiterten Pflichten der ÖBA

 

Mit 1.1.2017 ist das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft getreten, das eine Haftung von Auftraggebern für Unterentlohnung auf ihrer Baustelle vorsieht. Einzelne Auftraggeber versuchen daher bereits, diese Haftung dadurch abzuwehren, indem an die ÖBA umfangreiche Kontrollpflichten bezüglich Lohnunterlagen und arbeitsrechtlicher Aufzeichnungen delegiert werden. Bei der Unterzeichnung diesbezüglicher Bestätigungsschreiben oder Vereinbarungen ist daher dringend zur Vorsicht zu raten. Im Anhang finden Sie die Zusammenfassung über allfällige arbeits- und sozialrechtliche Kontrollpflichten der ÖBA gem. LSD-BG zur Information.

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