Die Kammer hat bei der MA 21 eine Stellungnahme zum Widmungsentwurf Plan Nr. 8079 abgegeben. Die geplanten Änderungen beziehen sich nahezu ausschließlich auf das Projekt "Danube Flats"und dessen Vorbereich. Dies wird aus mehreren Gründen als problematisch gesehen. Unter anderem ist der "Planwertgewinn" durch die Umwidmung außergewöhnlich hoch und wird als begünstigende Maßnahme zugunsten eines einzelnen Grundstückseigentümers gesehen. Diese Vorgangsweise bedeutet eine radikale Abkehr von städtebaulichen Zielen. Die Kammer fordert eine gründliche Diskussion in der Fachöffentlichkeit über Ziel, Umfang oder Sinnhaftigkeit der geplanten Maßnahmen sowie eine enstsprechend qualitätssichernde Vorgangsweise.
Vorbild sollten die Vorgaben des neuen Hochhauskonzepts sein, etwa ein kooperatives Verfahren mit nachfolgendem mehrstufigen Wettbewerb.
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