Information über die Verhandlung zur Erhöhung von Basiswert und Honorarindices ab 1.1.2016

Information über die Verhandlung zur Erhöhung von Basiswert und Honorarindices ab 1.1.2016

Gemäß dem "Übereinkommen vom 28.1.2002 zwischen den Bundesländern, dem BMWA, den ÖBB, der HL-AG, der ÖSAG und der Alpenstraßen AG einerseits und der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten andererseits" über die Anpassung der Honorarindices und des Basiswertes ist zwischen den Auftraggeber-Vertretern und der bAIK eine Verhandlung zu führen.

Die Verhandlung vom 2.12.2015 mit den Auftraggeber-Vertretern betreffend die Erhöhung des Basiswertes und der Honorarindices ab 1.1.2016 führte zu keinem Ergebnis. Die bAIK-Vertreter regten eine Erhöhung von Basiswert und Indices entsprechend der Vereinbarung vom 1. 2. 2002 unter Heranziehung der VPI- sowie der Kollektivvertragssteigerung ohne Abminderung an.

Sie schlugen daher einen Erhöhungsfaktor von 1,01124 vor, sodass sich ein Basiswert 79,97, ein Index Straße 8,72 und ein Index Vermessung 7,19 ergäbe. Die AG-Vertreter beharrten auf einem Abschlag auf den Personalkostenanteil in Höhe von 5%, der von den bAIK-Vertretern nicht akzeptiert wurde. Die AG-Vertreter haben angekündigt, im Wege der Verbindungsstelle der Bundesländer über ihre weitere Vorgangsweise zu beraten. Verhandlungsziel der bAIK ist eine Erhöhung des Basiswertes und der Indices ohne Abschlag.

Informationen auch auf der Website der bAIK