COVID 19 & Baubranche: Forderungen und Initiative der ZT-Kammer

 

Die ZT-Kammer unterstützt den Betrieb von Baustellen, fordert aber klare Regelung für die 300.000 Beschäftigten!

Baugewerbe, Bauindustrie und die Gewerkschaft Bau-Holz haben sich in Zusammenarbeit mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat auf einen Maßnahmenkatalog geeinigt, unter welchen Umständen Baustellen weiter betrieben werden können ("Handlungsanleitung der Sozialpartner für den Umgang mit Baustellen aufgrund von COVID-19"). Als Vertretung der für die Baubranche wichtigen Berufsgruppe der Planenden unterstützen wir ausdrücklich Bemühungen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört auch die Weiterarbeit auf Baustellen, wo dies entsprechend sicher möglich ist. Die oben genannten und vereinbarten Maßnahmen sind jedoch nicht geeignet, klare und rechtssichere Verhältnisse zu schaffen.

  • Diese Maßnahmen können nur bei extrem guter Vorbereitung, Planung, Schulung und Kontrollen mit einem akzeptablen Risiko durchgeführt werden. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass Baukoordinatoren keine Mediziner sind. Es ist daher falsch anzunehmen, dass die dafür erforderlichen zusätzlichen Leistungen, die Bauleitung und die Baukoordination betreffend, mit den bestehenden Verträgen abgedeckt sind. Ebenso, dass die komplexen Zusatzleistungen die aus dem COVID-19 Gesetz folgen, im Bauablauf finanziell und terminlich eingepreist wären. Termine, Pönalen und Mehrkosten sind daher im Regelfall neu zu verhandeln.
  • Eine Begleitung und Bündelung des Know-hows der Stakeholder beim Hochfahren der Baubranche scheint uns im Rahmen einer Taskforce zweckmäßig und notwendig. Ein Gelingen ist für alle Beteiligten und das österreichische Gesundheitssystem von größter Bedeutung!

Presseresonanz: Danke an A3Bau für den Artikel vom 2.4.2020 und Building Times als die Ersten, die uns per Publikation helfen, mit diesem dringenden Appell die Öffentlichkeit zu erreichen. Hier der Artikel "ZT-Kammer fordert Rechtssicherheit". Teilen, kommentieren, weiterleiten ist auch über unsere zt:Facebooksite möglich, die sich über Traffic freut!

Link zur APA-OTS Aussendung
News vom 21., 25. und 26.03.2020, die COVID-19 Empfehlung der ZT-Kammer:

Konflikte in der Praxis machen Schulterschluss der Standesvertretungen der Baubranche, WKO, ZT-Kammern sowie AuftraggeberInnen notwendig. Die Kammern der ZiviltechnikerInnen rufen die gesamte Baubranche, WKO, öffentliche AuftraggeberInnen (ASFINAG, BIG, ÖBB, etc.) dazu auf, die Regierung aktiv zu unterstützen. Mit einer klaren Interpretation der Verordnungen durch die Branche soll der Regierung unter die Arme gegriffen werden. Gewerke und Planer brauchen Rechtssicherheit!

  • "Ohne Plan kein Bau": Schreiben der zt:Kammer an Bundesminister Anschober um klare Regelungen für die Baubranche zu schaffen. Ziviltechniker sind ein wesentlicher Faktor für funktionierende Bautätigkeit. Darüber hinaus sind sie für die Behörde bei den Abnahmen und Fertigstellungen der Bauwerke/Gebäude tätig und müssen daher in die Gespräche um die Wiederaufnahme/Weiterführung der Baustellen eingebunden werden.

Ein derartiger Schulterschluss ist aus Sicht der ZT-Standesvertretung ein geeignetes Mittel einen Beitrag zur Abwicklung der COVID 19 Krise zu leisten. Zum einen wird die Ansteckungsgefahr im Baustellenbereich weiter reduziert. Zum anderen werden etwaige wirtschaftliche Nachteile nicht unsinnig in die Höhe geschraubt. Durch einen derartigen Schulterschluss wird auch ein Miteinander aller beteiligten Parteien nach Ende der COVID 19 Krise gewährleistet.

  • Die "Bau-Sozialpartner" haben am 26.03. zusammen mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat eine Handlungsanleitung ausgearbeitet, mit der das Infektionsrisiko bei Arbeiten auf der Baustelle minimiert werden soll. Weitere Informationen zur Baustellenabwicklung finden Sie hier.
  • Die Kammern der ZiviltechnikerInnen werden auf die genannten Stakeholder und Partner zugehen.
  • Wien: Link zu Details "Unterbrechung oder Hemmung von Fristen und Beschränkung des Verkehrs zwischen Behörden und Beteiligten in baubehördlichen Verfahren gemäß 2. COVID-19-Gesetz, BGBl I Nr. 16/2020 vom 21.03.2020", veröffentlicht am 25.03.2020
  • Täglich aktualisiert: FAQ inkl. Kurzarbeit, Anträge, Musterformulare für ZT

Die ZT-Kammern sind die gesetzliche, interessenspolitische Vertretung der ArchitektInnen und ZivilingenieurInnen Österreichs. Auf Basis der vorliegenden Verordnungen betreffend das Corona-Virus herrscht große Unsicherheit unter den Mitgliedern der gesamten Baubranche betreffend den Umgang mit offenen Projekten (Örtliche Bauaufsicht, Vermessungen, etc.).
Gleichzeitig ist es den Kammern der ZiviltechnikerInnen aber nicht möglich, den Mitgliedern einen generellen Baustopp zu empfehlen, da das Haftungsrisiko für einzelne Büros in dieser unklaren Situation zu groß ist. Aufgrund der oben aufgezeigten Konflikte in der Praxis, regt die Standesvertretung an österreichweit zwischen sämtlichen öffentlichen AuftraggeberInnen und den AuftragnehmerInnen unter Einbeziehung sämtlicher Interessenvertretungen einen Schulterschluss herbeizuführen.

Seitens der Standesvertretung wird daher empfohlen, die bereits vorliegenden gesetzlichen Grundlagen im Sinne einer Guideline gemeinsam mit der Bundesregierung und weiteren Interessenvertretungen zu konkretisieren.

Im Sinne einer partnerschaftlichen Abwicklung der laufenden Verträge während der COVID-19 Krise, können mit diesem Schulterschluss folgende Ziele verfolgt werden:

  • Möglichkeiten aufzeigen, um Bau- und Planungsprozesse aufrecht zu erhalten
  • Keine Pönalforderungen von Seiten der Auftraggeber iZm Corona-bedingten Ausfälle/Verzug usw.
  • Mehrkostenforderungen fair regulieren
  • Abarbeiten von Aufgaben die nicht vor Ort (Baustelle) zu erfolgen haben
  • Festlegung von großzügigen Fristen für neu zu bekanntmachenden Ausschreibungen
  • Fristverlängerungen von laufenden Projekten, auch wenn diese von zeitlich begrenzten Förderungen abhängig sind