bestevergabe.at - Alle Infos über Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen

Das Vergabegesetz 2018 wurde im Parlament beschlossen. Unsere Kammer konnte eine Verschärfung bei der Auftragswertberechnung von Dienstleistungen abwenden und die Wiederaufnahme der geistigen Dienstleistungen in die Aufzählung für das verpflichtende Bestbieterprinzip durchsetzen. Es gilt nun, dafür zu sorgen, dass das neue Vergabegesetz bestmöglich in die Praxis umgesetzt wird. Daher bewerben die Kammern der ZiviltechnikerInnen mit der "zt: Beste Vergabe" die Vergabemodelle für geistige Dienstleistungen, welche von dem Vergaberechtsexperten Rechtsanwalt Dr. Christian Fink und Univ.-Prof. DI Hans Lechner im Auftrag der Bundeskammer erstellt wurden. Sie dienen Auftraggeber(inne)n als Leitfaden bei der Gestaltung fairer und qualitätsvoller Verfahren und unterstützen somit bei der Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen nach dem neuen Vergabegesetz.
Die Vergabemodelle können Sie hier downloaden.