Ausschuss Wohnbau und Leistbarkeit | 3. Round Table

Die zt: Kammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland gründete 2023 den Ausschuss „Wohnbau und Leistbarkeit“.
Die Arbeitsergebnisse wurden am 5. Oktober 23 im Rahmen einer Pressekonferenz mit drei Forderungen der Öffentlichkeit präsentiert. Das Medienecho hat die Wichtigkeit der Thematiken bestätigt.
Zur Forderung 3 „Forcierung des kommunalen Wohnbaus und gemeinwohlorientierter Wohnkonzepte" veranstaltet der Ausschuss im Oktober 2024 den dritten Round Table. Das für Bauschaffende so wichtige Thema soll gemeinsam mit Stakeholdern aus unterschiedlichen Blickwinkeln diskutiert und Lösungsstrategien entwickelt werden.

Forderung 3

Leistbares Wohnen beginnt beim Preis des Grundstücks. Nachhaltige Bodenpolitik ist daher eines der zentralen Themen, mit dem sich Kommunen beschäftigen müssen. Seit der Bankenkrise 2007 sind Bankinvestments tief in den Immobilienmarkt eingedrungen. Immobilien haben den Vorteil, dass sie aufgrund ihrer physischen Präsenz langdauernd Werte sichern. Dementsprechend haben sich die Akteur:innen des Immobilienmarkts drastisch verändert. Wohnraum ist abgekoppelt vom Bedarf des Wohnens, da die Immobilie als Ware in Portfolios gehandelt wird und dadurch an sich einen Marktwert generiert. Das hat zur Folge, dass die Wohnungspreise einer eigenen Logik folgen und leistbares Wohnen fast verunmöglichen.
Aus der Planungspraxis wissen wir, dass heuer bereits zahlreiche geförderte Wohnbauprojekte aufgrund der erhöhten Baupreise abgesagt werden mussten. Die Marktschieflage und die zu erwartenden Verwerfungen am Wohnungsmarkt erfordern eine Forcierung des gemeinwohlorientierten und kommunalen Wohnbaus!
Das Wohnen in Genossenschaftsmodellen ist vergleichbar mit Wohnen im Eigentum, kombiniert mit dem Vorteil der individuellen Mobilität. Instrumente zur Forcierung des kommunalen und genossenschaftlichen Wohnbaus:


Bodenpolitik

  • Rückerwerb von Boden aus Privatbesitz im Rahmen genossenschaftlicher Modelle (siehe unten)
  • Die Baugrundvergabe durch die öffentliche Hand über ein Erbbaurecht (Pacht) sichert den Kommunen. Werte und Erträge, die wiederum in den Erwerb von Grundstücken investiert werden können; Bindung der Vergabe an sozialökologische Kriterien.
  • Umwidmung von brachliegenden Immobilien zu Wohnzwecken
  • Umwidmung nur nach städtebaulichen Wettbewerben
  • Befristung von Neu-Widmungen
  • Abgabenpflicht für unbebaute Baulandgrundstücke (vgl. Grundsteuer und Bodenwertabgabe auf Bundesebene und Baulandmobilisierungsabgabe im Burgenland)

Neue Genossenschaftsmodelle

  • Wohnungen für diejenigen, die drin wohnen: Schaffung von kommunalen Genossenschaften, die gemeinsam mit den Eigentümer:innen und den Bewohner:innen Neubau- und Sanierungsprojekte umsetzen (Baugruppen-Modell)
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen und Fördermodelle, die innovative Wohnmodelle und Baugruppen unterstützen
  • Möglichkeit des Mitbauens von Nutzer:innen unter fachkundiger Anleitung