Änderung des Kollektivvertrags ab 1. Jänner 2016

Folgende Änderungen des Kollektivvertrags für Angestellte bei Architekten und Ingenieurkonsulenten in Österreich wurden im November 2015 zwischen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus,Papier vereinbart und vom Bundeskammervorstand am 11.12.2015 einstimmig beschlossen:

Kollektivvertragliche Mindestgehälter
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 1,4 % erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.

Lehrlingsentschädigung
Erhöhung um 1,4 % und kaufmännische Rundung auf ganze Euro.

Zulagen
Erhöhung sämtlicher Zulagen um 1,4 % und kaufmännische Rundung auf Zehnteleuro.

Ist-Gehälter
Die Empfehlung zur Aufrechterhaltung der bestehenden Überzahlungen, bezogen auf den KV vom 1.1.2015, in der euromäßigen Höhe bleibt bestehen. Geltungsbeginn: 1.1.2016.

Textliche Änderungen im Kollektivvertrag
§ 25 Abs. 7 (Dienstreisen in das Ausland) wird um folgenden Satz ergänzt: "Diese Regelung kann auch durch Betriebsvereinbarung getroffen werden."
Erläuterung:
Eine Betriebsvereinbarung aufgrund kollektivvertraglicher Ermächtigung ermöglicht, dass die für Auslandsdienstreisen gewährten Taggelder unbefristet abgabenfrei ausbezahlt werden können.
§ 7 Abs. 3 lit. b lautet künftig wie folgt: "Der Zuschlag beträgt an Werktagen in der Zeitvon 6 bis 20 Uhr 50 % des Grundstundenlohnes, an Werktagen in der Zeit von 20 bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen 100 % des Grundstundenlohnes."
Erläuterung:
Überstundenzuschläge in Höhe von 100 % stehen an Werktagen nur mehr in der Zeit von 20 bis 6 Uhr zu, nicht wie bisher von 19 bis 7 Uhr.

Kollektivvertrag 2016 Download