Achtung, mit 14.12.2021 Novelle zur Bauordnung Wien in Kraft

Die Novelle zur Wiener Bauordnung wurde gestern kundgemacht und ist seit heute in Kraft. Die von der Ziviltechnikerkammer Wien, NÖ und Burgenland im Begutachtungsverfahren aufgeworfenen Bedenken und Anregungen (siehe per Link hier) blieben leider unberücksichtigt. So kommen ab heute die Änderungen der Flächenbegrenzungen (§ 76 BO-Wien), die Änderungen der Abstandsflächen in der Bauklasse I (§ 79 BO-Wien) und die Giebelflächenreduktion (§ 81 BO-Wien) bei neuen Einreichungen zur Anwendung. Daneben wurden wie angekündigt besondere Verfahrensbestimmungen für Seveso-Betriebe im Bauverfahren eingeführt sowie die ausdrückliche Nennung des Schutzes der „UNESCO – Welterbestätten“ aufgenommen.
Alle bereits eingereichten Projekte werden nach der alten Rechtslage beurteilt.
Den Gesetzestext finden Sie HIER.