Kammerwarnung: Geplante Novelle der Bauordnung Wien verfehlt Ziele

Ziele verfehlt: Die Standesvertretung der ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen kritisiert den vorliegenden Entwurf, der am 24.11.2021 beschlossen werden soll.

Via Presseaussendung (per Link hier nachlesen) vom 8.11.2021 informierte die Stadt Wien, dass nach dem Bauausschuss vom 8.11. die endgültige Beschlussfassung im Landtag am 24. November erfolgen soll. Bereits mit dem Tag nach der Kundmachung tritt die Bauordnungsnovelle in Kraft und laut Presseaussendung greife die neue Bauordnungsnovelle gegen Monsterbauten durch, der Charakter von Einfamilienhausgebieten würde durch Reduktion der bebauten Fläche, Erweiterung der Mindestabstände und Einschränkungen der Giebelfläche bzw Firsthöhe gewahrt.

Die Kammer hat bereits in der Begutachtungsphase per Stellungnahme darauf hingewiesen und gewarnt, dass die vorgenommenen Änderungen die gesetzten Ziele verfehlen:
Neben der (vollständigen) Umsetzung der „Seveso Richtlinie“ betrifft diese Novelle insbesondere Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen, um den Siedlungscharakter in Gebieten, in denen die Bauklasse I festgesetzt ist, zu erhalten (§ 15, § 76, § 79, § 81 BO Wien). Die Motive für die - unseres Erachtens - überstürzten Änderungen in der Bauklasse I, können wir nicht nachvollziehen. Darüber hinaus verfehlen die vorgenommenen Änderungen die gesetzten Ziele. Auch die Begründungen aus dem Erläuterungstext sind unschlüssig und scheinen uns nicht im Verhältnis zu den weitreichenden Veränderungen in der Bauklasse I zu stehen! Die im Begutachtungsverfahren abgegebene Stellungnahme der zt:Kammer lesen Sie HIER vollinhaltlich. Zusammenfassend empfehlen wir, die Regelungen zu Z 8, Z 10, Z 11 sowie Z 12 -14 zurückzunehmen und raten, die Intentionen sowie die Umsetzung breit zu diskutieren und einer zeitlich angemessenen Revision zuzuführen. Spezieller Dank ergeht für die fachliche Ausarbeitung der zt:Stellungnahme an den Ausschuss Bauordnung unter dem Vorsitz von Sophie Ronaghi-Bolldorf, arch.d.p.l.g.