Einreichung Österreichbeitrag "Mies van der Rohe-Award 2021" bis 23.07.2020!

Die Mies van der Rohe Foundation (Barcelona) verleiht im Jahr 2021 wieder den Mies van der Rohe-Award. Die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen kann gemeinsam mit den vier Länderkammern fünf Projekte nominieren. Die Sektion ArchitektInnen unserer Kammer hat beschlossen, die Mitglieder um Übermittlung von Projektvorschlägen zu ersuchen, damit eine Auswahl getroffen werden kann. Die Jurierung erfolgt durch den Ausschuss Wettbewerbe.

Eingereicht werden können Projekte,

• die von österreichischen ArchitektInnen in Österreich realisiert wurden/werden,

• die von europäischen ArchitektInnen in Österreich realisiert wurden/werden,

• die von österreichischen ArchitektInnen in europäischen Ländern realisiert wurden/werden.

Zeitraum der Realisierung: 01.10.2018 bis 01.10.2020

Unterlagen: Einreichung einer Dokumentation des Bauwerkes mit Plänen, Fotos und kurzem Erläuterungsbericht (inkl. Fertigstellungsdatum), ausgedruckt auf maximal zwei A3-Seiten.

Einreichung: Die Unterlagen mit dem Vermerk "Mies van der Rohe-Award 2021" an die ZiviltechnikerInnenkammer WNB, Sektion ArchitektInnen, Karlsgasse 9, 1040 Wien.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass jeder Teilnehmer nur zur Einreichung eines einzigen Projektvorschlages berechtigt ist. Eine Mehrfachabgabe zieht den Ausschluss sämtlicher Projektvorschläge nach sich.

Abgabetermin: Donnerstag, 23. Juli 2020 (oder persönlich bis 23.07.2020, 16.30 Uhr in der Kammer, 1. Stock)

Informationen zum Mies van der Rohe-Award 2021 finden Sie unter www.miesarch.com. Bei Fragen wenden Sie sich auch gerne in der Kammerdirektion.

Beurteilung: Der Preis hebt die Leistungen europäischer ArchitektInnen bei der Entwicklung neuer Konzepte und Technologien hervor und bietet Bürgern und öffentlichen Institutionen die Möglichkeit, die Bedeutung der Architektur für den Bau nachhaltiger Städte und Gemeinden zu verstehen, in denen die Beziehung von Lebens- und Umweltqualität oberste Priorität hat.

Die Beurteilung und Reihung der eingereichten Projekte erfolgt anhand der nachfolgend angeführten Beurteilungskriterien, die eine gleiche Bedeutung aufweisen:

• architektonische Kriterien,

• funktionale Kriterien,

• ökonomische, ökologische Kriterien / Nachhaltigkeit,

• städtebauliche Kriterien.