Die EU-Schwellenwerte (Oberschwelle) wurden ab 01.01.2026 herabgesetzt. Diese Änderung hat auch Auswirkungen auf die nationalen Schwellenwerte, da – sofern die EU-Schwellenwerte niedriger sind – diese niedrigeren Werte auch für Verfahren im Unterschwellenbereich gelten (zB. bei Direktvergaben). Siehe dazu die Information der Bundeskammer zur Absenkung des unionsrechtlichen Schwellenwertes für Vergabeverfahren ab 1.1.2026
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