Inserate/Jobbörse

Die Aufgabe eines Inserats ist kostenlos und unseren Mitgliedern mit aufrechter Befugnis vorbehalten. Für die Inhalte, insbesondere für Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, ist ausschließlich der:die Inserent:in verantwortlich. Seit mittlerweile 1. März 2011 sind Angaben zum Mindestentgelt in Stellenangeboten verpflichtend. Achtung: Laut Mitteilung der Gleichbehandlungsanwaltschaft vom Juli 2021 gilt das Erfordernis, ein Mindestentgelt (= konkreter Betrag) anzugeben, auch bei Jobinseraten für freie Dienstnehmer:innen! Die Gleichbehandlungsanwaltschaft prüft stichprobenartig. Die Verletzung dieser Regelung wird durch Verwaltungsstrafen geahndet.

  • Informationen zu Beschäftigungsverhältnissen in Ziviltechnikerbüros sowie die aktuellen Kollektivverträge finden Sie auf unserer Website hier.
  • Damit die Informationen aktuell und übersichtlich bleiben, werden die Inserate nach 45 Tagen automatisch gelöscht – sollte Ihre Anzeige dann noch aktuell sein, geben Sie diese bitte neu ein!
  • Möchten Sie ein Inserat vor dem automatischen Ablauf nach einem Monat löschen, rufen Sie uns bitte unter +43 1 5051781-24 an oder senden Sie uns ein E-Mail an manuela.flaggl@arching.at.

Die Kammer behält sich das Recht vor, Inserate ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu deaktivieren.

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