Förderungen vonseiten der Sektion Architekten

Förderleitfaden

 

Der Sektionsvorstand ArchitektInnen hat am 19. März 2019 neue Kriterien für die Vergabe von Fördermittel beschlossen. Zusätzlich wurde ein Förderprozess zur Einreichung von Förderanträgen vereinbart. Dieser neue Ablauf sieht vor, dass AntragstellerInnen ihre Projektanträge bis spätestens 30. September einreichen müssen, um für das darauffolgende Jahr eine Unterstützung zu erhalten.

 

Information:

Mag. Elfriede Huber-Hochradl
T: +43 1 5051781-0