Mitglieder
Leitfaden Fotografie
Vereinbarung Architekten und Architekturfotografen
Die fotografische Dokumentation von Bauwerken ist für ArchitektInnen ein wichtiges Thema. Architekturfotografien werden für die Eigenwerbung in vielfältiger Form gebraucht - u.a. für Websites, Präsentationsmappen, Folder, Ausstellungen, Buchpublikationen, Vorträge, Pressearbeit, Filme und Videos.
Eine Vereinbarung bei einer Auftragserteilung von Architekten an Architekturfotografen, welche alle fotografischen Nutzungsmöglichkeiten und Nutzungsrechte regelt, ist daher Voraussetzung und die Basis jeder gelungenen Zusammenarbeit.
Besonders die Weitergabe von Aufnahmen an Dritte bedarf größter Sorgfalt und Regelung vorweg. Dazu zählt die Weitergabe von Fotografien u.a. an Auftraggeber (z.B. Bauträger, Bauherren, usw.), in Datenbanken (Ziviltechnikerverzeichnis, Nextroom-Architekturdatenbank, usw.), an Verlage, Architekturpreisauslober und an Pressemedien.
In den nebenan zum Downloaden stehenden Dokumenten („Leitfaden Architekturfotografie“ und „Checkliste Architekturfotografie“) finden Sie alle wichtigen Themen rund um die Architekturfotografie detailliert aufgelistet.
Für einen verkürzten Überblick, was es bei einer Auftragsvergabe vorab alles abzuklären gilt, steht auch die „Checkliste Architekturfotografie“ zur Verfügung.