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Urkundenarchiv: Informationen und Bestellformular Signaturkarten
Das elektronische Urkundenarchiv der Ziviltechniker
Auf Basis des Berufsrechtsänderungsgesetzes hat die Bundeskammer ein elektronisches Urkundenarchiv eingerichtet, das nach einem Probebetrieb ab Ende Jänner 2008 allen Mitgliedern zur Verfügung stehen soll. In manchen Bereichen besteht dann auch eine gesetzliche Verpflichtung zur Einspeicherung von Urkunden. Das Urkundenarchiv ermöglicht ein sicheres Eingeben und Abfragen von Daten sowie den Urkundenverkehr mit Gerichten und Behörden. Darüber hinaus wird eine dreissigjährige Archivierungssicherheit geboten.
1.) Urkundencontainer
Im Urkundencontainer werden alle öffentlichen Urkunden iSd § 4 Abs 3 ZTG eingestellt. Zwingend elektronisch zu erstellen sind alle Urkunden, die für die Urkundensammlung des Grundbuches bestimmt sind. Das sind in erster Linie die Grundteilungspläne der Zivilgeometer, aber auch Befundaufnahmen im Zusammenhang mit Nutzwertfeststellungen (Parifizierungen). Andere Urkunden – z.B. die Fertigstellungsanzeige gem WrBO – können mit Zustimmung der Auftraggeber(innen) elektronisch erstellt und im Urkundenarchiv eingestellt werden.
2.) Gutachtencontainer
Im Gutachtencontainer können alle sonstigen privaten Urkunden und Gutachten archiviert werden.
3.) Sicherungscontainer
Der Sicherungscontainer dient als privates elektronisches Archiv der Ziviltechniker/innen. Hier können Dokumente unterschiedlichster Art in unterschiedlichen Formaten gespeichert werden.
Zur Sicherung der Identifikation benötigen Ziviltechniker(innen) sichere elektronische Signaturkarten (Beurkundungssignatur = „elektronisches Rundsiegel“ bzw. Ziviltechnikersignatur = „elektronischer Langstempel“) und einen geeigneten Kartenleser. Die Kosten der Archivierung richten sich nach den eingegebenen Datenmengen.
Alle gesetzlich zur Archivierung vorgeschriebenen Urkunden und Beilagen müssen im Format PDF/A-1b vorliegen; als Signaturformat gilt ausschließlich XML-DSig.
KOSTEN UND GEBÜHREN:
Kosten der Speicherung:
Die Höhe der Gebühr für die Speicherung der Urkunden (nach § 1 Abs. 2 lit. a und b) beträgt einschließlich aller Beilagen und Dokumente bei einer Datenmenge* von
a. bis zu 5 MB 19,--
b. über 5 bis zu 10 MB 26,--
c. über 10 bis zu 15 MB 32,50
d. darüber je weitere 10 MB 11,50
* Laut Expertenauskunft haben 75% der Dokumente, die archiviert werden müssen unter 5 MB (das entspricht rund 10 Stück A4 Seiten bzw. 3 x 5 Seiten gescannt).
Bei Anwachsen der Datenmenge infolge sukzessiver Speicherung von weiteren Beilagen und Dokumenten zu einer Urkunde, wird beim Überspringen einer Gebührengrenze nur der Ergänzungsbetrag auf die nächst höhere zutreffende Gebührenstufe verrechnet.
Die Höhe der Gebühr für das Speichern von Daten nach § 1 Abs. 2 lit. c beträgt bei einer Datenmenge von
a. bis zu 5 MB 15—
b. über 5 bis zu 10 MB 20,--
c. über 10 bis zu 15 MB 25,--
d. darüber je weitere 10 MB 10,--
Kosten der Dateneinsicht:
Die Höhe der Gebühr für die Dateneinsicht beträgt unabhängig von der Datenmenge je Urkunde
a. für bloße Einsicht und Herstellung eines Ausdruckes 1,--
b. für die Abgabe einer verkehrsfähigen Version der elektronischen Urkunde einschließlich aller Beilagen 1,--
c. für die Abgabe des elektronischen Datensatzes nach § 1 Abs. 2 lit. b an Dritte 1,--
Zusätzliche Gebühren:
Folgende Gebühren sind zu entrichten:
- für die Ausstellung der Ausweiskarte 36,--
- für die Aktivierung je qualifiziertem Zertifikat einmalig 10,--
- jährliches Entgelt je qualifiziertem Zertifikat 13,--
*alle Preisangaben exkl. MWST
Einmalige Extrakosten:
- Kartenlesegerät für Chipkarte (werden ab EUR 50,- angeboten)
- Für das Abspeichern im entsprechenden Format PDF/A-1b benötigen Sie ein Adobe Acrobat-Programm.