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Wettbewerb „AKS Ambulanz-Kopf-Schwerpunkt“ (Landeskrankenhaus Salzburg)

Aufruf an alle Architekten und Architektinnen Österreichs, solidarisch zu handeln und am Wettbewerb nicht teilzunehmen. Für detaillierte Information bitte Titelzeile klicken.

An alle ArchitektInnen und alle IngenieurkonsulentInnen Österreichs

 

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

 

die Salzburger Landeskrankenanstalten (SALK) loben unter Mitwirkung der Finanzabteilung des Landes Salzburg ein Verfahren für den Ambulanz-Kopf-Schwerpunkt aus.

Die Verfahrensunterlagen sind seit 22.12.2009 online abrufbar. Bei dem Verfahren handelt es sich um eines der größten Bauvorhaben des Landes, das in einem Zeitraum von 10 Jahren umgesetzt werden soll. Bereits vor etwa eineinhalb Jahren wurde dazu von der SALK ein offener Wettbewerb gestartet und mit der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten GS Salzburg abgestimmt. Bevor die Unterlagen ausgegeben wurden, wurde dieses Verfahren gestoppt. Nach mehr als einjähriger Pause wurde nun ein neues Verfahren aufgesetzt, das weder mit der Kammer noch mit den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung abgestimmt wurde. Nach Urgenz und Intervention beim zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Brenner fand ein Gespräch mit der Geschäftsführung der SALK statt, in dessen Zuge der Text der Auslobung übergeben wurde.

 

Der Wettbewerbsausschuss der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten GS Salzburg hat den Auslobungstext sorgfältig analysiert und eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme blieb von Seiten der Ausloberin unbeantwortet.

 

Es ist beabsichtigt, das Verfahren in zwei Stufen abzuwickeln. Die erste Stufe ist als offener Ideenwettbewerb bezeichnet, aus dem acht Projekte in eine zweite Runde kommen. Aus dieser zweiten Runde hat die Jury verpflichtend drei „Sieger“ auszuwählen. Damit endet das Verfahren für die PlanerInnen. Mit dem in Aussicht gestellten Preisgeld wird nicht nur der Wettbewerbsbeitrag honoriert, sonder die Ausloberin erwirbt sämtliche Verwertungsrechte. Die drei verbleibenden Projekte bilden nun die Grundlage für ein Generalübernehmerverfahren, in Zuge dessen die anbietenden Firmen eines der drei Projekte auszuwählen, dieses beliebig verändern können und schließlich zu einem Fixpreis anzubieten haben. In dieser Angebotsphase ist die Einbeziehung der in den vorherigen Verfahrensschritten erfolgreichen Planungsteams nicht sicher gestellt, da mehrere TotalunternehmerInnen auf ein Projekt zugreifen werden. Die Bewertung erfolgt sodann zu 60% für den Preis. (Eine „weitere“ Einbindung der PlanerInnen wird der TotalunternehmerIn nur nahe gelegt). Die Art des Verfahrens und die allgemeinen Rahmenbedingungen sowie das Fehlen einer Aussicht auf weitere Beauftragung veranlassen uns von der Teilnahme dringend abzuraten!

 

Wir erachten es aus standespolitischen Überlegungen für entscheidend, an diesem Verfahren nicht teilzunehmen, da der Mangel an Wertschätzung unserer Leistungen, der durch dieses Verfahren ausgedrückt wird, Schule zu machen droht.

 

Der Wettbewerb, so begrüßenswert er auch ist, ist mit der Kammer (und auch mit den Gremien der Stadt) nicht abgestimmt und somit auch nicht freigegeben. Wir legen daher den KollegInnen nahe, solidarisch zu handeln und am Wettbewerb nicht teilzunehmen.

 

Mit kollegialen Grüßen

Arch. DI Franz Seidl e.h.

Arch DI Michael Zaic e.h. Vizepräsident für den Wettbewerbsauschuss Salzburg

 


  • Anhang WB SALK (27 KB)


  • 2010-02-18 16:18:00 | zurück