Auftraggeber

 

Eignungs-, Auswahl- Zuschlagskriterien

 

Um den Bestbieter/die Bestbieterin zu ermitteln, sind im Rahmen eines Vergabeverfahrens mehrere Kriterien notwendig, um aus einem (un)beschränkten Interessentenkreis zu einem Vertragspartner zu gelangen.

Eignungskriterien: Dies sind die vom Auftraggeber festgelegten und zwingend unternehmensbezogenen Mindestanforderungen an einen Bieter um dessen Eignung zu überprüfen. Dabei handelt es sich um K.O.-Kriterien, was bedeutet, dass eine Nichterfüllung derselben zum Ausscheiden führt. Eignungskriterien dürfen sich ausschließlich auf die Befugnis, (wirtschaftliche, finanzielle und technische) Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit richten.
Beispiele: ZT-Befugnis, Finanzamt-Lastschrift, Sozialversicherungskonto, Strafregisterauskunft, Mindestumsatz, Mindestbüroausstattung, Mindestpersonal...

Auswahlkriterien: Dabei handelt es sich in der Reihenfolge ihrer Bedeutung festgelegten, unternehmensbezogenen und nicht diskriminierenden Kriterien, nach denen die Qualität der Unternehmen in allen 2-stufigen Verfahren beurteilt wird (zB Verhandlungsverfahren). Vereinfacht ausgedrückt, stellen diese auf ein „Mehr“ an Eignung ab.
Beispiele: Qualität des vertragsspezifischen Schlüsselpersonals, Überschreiten des Mindestumsatzes, der Mindestbüroausstattung, des Mindestpersonals...

Zuschlagskriterien: Dies sind im Verhältnis ihrer Bedeutung festgelegten, nicht diskriminierenden, auftragsbezogenen Kriterien. Im Gegensatz zu den Eignung- und Auswahlkriterien beziehen sich diese nicht direkt auf das Unternehmen selbst, sondern auf das abgegebene Angebot. Wichtigstes Zuschlagskriterium bei der Vergabe von geistigen Leistungen ist die Qualität.
Weitere Beispiele: Abbruchkosten, Betriebskosten, Erhaltungskosten, Wartungskosten, Bauzeit, Projektabwicklung, Ästhetik, Umwelteigenschaften, Innovation, Originalität, Verfügbarkeiten, Wirtschaftlichkeit, Preis...

Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien sind strikt zu trennen. Auf die Unterscheidung wird von den Vergabekontrollinstanzen größter Wert gelegt. Fehler bei der Trennung der diversen Kriterien bergen ein großes Anfechtungsrisiko in sich. Allgemein ist festzuhalten, dass die geforderten Nachweise immer in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragsgegenstand zu stehen haben.