Auftraggeber
Institutionelle, industrielle und gewerbliche Auftraggeber
Auch wenn private AuftraggeberInnen, wie etwa institutionelle, industrielle und gewerbliche Unternehmungen, gesetzlich nicht verpflichtet sind, die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes anzuwenden, entschließen sie sich dennoch in jüngerer Zeit immer häufiger dazu, Planungswettbewerbe durchzuführen.
Mit der Durchführung eines Wettbewerbes erhält der Auslober aus einem Angebot an eingereichten Wettbewerbsarbeiten die relativ beste Lösung und damit einen für die gestellte Aufgabe geeigneten Planer. Die Entscheidung trifft ein unabhängiges Preisgericht. Dabei übersteigt der geistige und materielle Wert der eingereichten Wettbewerbsarbeiten in der Regel bei weitem den für die Durchführung eines Wettbewerbes erforderlichen Aufwand des Auslobers.
Die Kammer sieht es als eine ihrer Kernaufgaben, auch private Auslober bei der Vorbereitung und Durchführung von Planungswettbewerben zu unterstützen. Werden die im Rahmen einer umfassenden rechtlichen als auch fachlichen Prüfung des Auslobungstextes seitens der Kammer angeführten Änderungsvorschläge vom Auslober berücksichtigt, so findet der Planungswettbewerb in Kooperation mit der Kammer statt. Dies hat zur Folge, dass der Wettbewerbsausschuss wunschgemäß Preisrichter und Ersatzpreisrichter nominiert, der Wettbewerb als im Einvernehmen mit der Kammer zustande gekommen gilt und dieser ferner in allen relevanten Medien der Kammer bekannt gemacht wird.