Auftraggeber

 

Wettbewerbe

 

Planungswettbewerbe sind Auslobungsverfahren, die dazu dienen, dem Auftraggeber insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, der Stadtplanung, der Architektur, des Bau- und Ingenieurwesens einen Plan oder eine Planung zu verschaffen.

 

Das Wettbewerbsverfahren bietet dem Auslober die Möglichkeit, im Rahmen seiner jeweiligen Verantwortung in kultureller, sozialer oder wirtschaftlicher Hinsicht das geistige Potenzial einer Vielzahl qualifizierter Fachleute auszuschöpfen. Durch die Entscheidung eines unabhängigen Preisgerichts erhält der Auslober aus einem Angebot von einreichten Wettbewerbsarbeiten die qualitativ hochwertigste Lösung von einem geeigneten Planer.

 

Die Kammer sieht es als eine ihrer Kernaufgaben, Auslober bei der Vorbereitung und Durchführung von Planungswettbewerben zu unterstützen. Werden die im Rahmen einer rechtlichen als auch fachlichen Prüfung des Auslobungstextes seitens der Kammer angeführten Änderungsvorschläge vom Auslober berücksichtigt, so findet der Planungswettbewerb in Kooperation mit der Kammer statt. Dies hat insbesondere zur Folge, dass vom Wettbewerbsausschuss wunschgemäß Preisrichter (Ersatzpreisrichter) nominiert werden, der Wettbewerb als im Einvernehmen mit der Kammer zustande gekommen gilt und dieser ferner in allen relevanten Medien der Kammer bekannt gemacht wird. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Kooperation mit der Kammer besteht bedauerlicherweise nicht.