Auftraggeber
Öffentliche Aufträge / Öffentliche Auftraggeber
Öffentliche AuftraggeberInnen sind bei Überschreiten gewisser Wertgrenzen zur Durchführung formaler Vergabeverfahren verpflichtet. Als Vorstufe der eigentlichen Auftragsvergabe steht es solchen insbesondere bei Planungsleistungen frei, dem eigentlichen Vergabeverfahren einen Wettbewerb vorzuschalten. Die Regelungen diesbezüglich sind im Bundesvergabegesetz (BVergG) normiert.
Das Vergaberecht zählt zu den komplexesten Rechtsgebieten, welches ständigen Neuerungen unterworfen ist. Die folgenden Informationen zielen auf eine kurze Einführung der für ZiviltechnikerInnen wesentlichen Problemkreise ab.