Auftraggeber
Vergaberecht
Das Vergaberecht legt fest, in welcher Art und Weise die öffentliche Hand Aufträge an Unternehmen vergibt. Mit dem Bundesvergabegesetz (BVergG) wurde das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe in Österreich erstmals umfassend geregelt. Neben dem BVergG, welches die materiell-rechtlichen Bestimmungen einheitlich für alle öffentlichen Auftraggeber vorgibt, ist je nach Bundesland ein eigenes Landesvergabenachprüfungsgesetz anwendbar.
Zudem ist das BVergG im Lichte der zwei europäischen Vergaberichtlinien (klassische Vergaberichtlinie für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge bzw die Sektorenrichtlinie etwa im Bereich Gas, Wärme, Elektrizität, Verkehrsleistungen, Betrieb von Flughäfen) richtlinienkonform auszulegen. Überhaupt kommt dem Allgemeinen Diskriminierungsverbot, den vier Grundfreiheiten (Waren-, Dienstleistungs-, Niederlassungs- und Kapitalfreiheit) und den Allgemeinen Grundsätzen des EG-Vertrages (insbesondere das Gebot der Gleichbehandlung und der Transparenz) im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe eine wesentliche Bedeutung zu.
Die wirtschaftliche Relevanz des Vergaberechts ist enorm. Das Gesamtmarktvolumen öffentlicher Aufträge erreichte innerhalb der EG-15 rund EUR 1.500,- Milliarden, das sind rund 16% des Bruttoinlandproduktes (BIP) der EG. In Österreich beträgt es ca 18% des BIP, damit rund 2% über dem EU-Durchschnitt.