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ZT-News 8.8.: Bauordnungsnovelle Wien, Preise, Einladungen, Tipps

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Bauordnungsnovelle 2018 § 60 Abs. 1 lit. d BO; Begriff der „technischen Unmöglichkeit“ definiert; Foto (c) Die Presse, Clemens Fabry

 

Bauordnungsnovelle 2018: weitere Neuerung

Für morgen haben Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal, der Planungssprecher der Grünen, Gemeinderat Christoph Chorherr sowie Josef Ostermayer, Obmann des Wiener Landesverbandes der Gemeinnützigen, die Bekanntgabe einer weiteren Neuerung in der Wiener Bauordnung im Rahmen einer Pressekonferenz angekündigt.

Staus quo: Mit der Änderung der Wiener Bauordnung vom 29.Juni 2018 (LGBl 37/2018), wir hatten unter News auf der Kammerwebsite und per Presseaussendung "Kollateralschaden für die Bauwirtschaft" informiert, wurden die Bestimmungen der Bauordnung zur Bewilligungspflicht der Abbrüche von Bauwerken verschärft und auf Gebäude die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden erweitert. Mit Wirkung vom 30. Juni 2018 ist nunmehr ein Abbruch von Bauwerken in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre sowie der Abbruch von Gebäuden, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, bewilligungspflichtig, wenn der Anzeige des Abbruchs gemäß § 62a Abs. 5a BO keine Bestätigung des Magistrats angeschlossen ist, dass an der Erhaltung des Bauwerkes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht. Für Bauwerke in Schutzzonen und Gebäude, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, darf die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn an der Erhaltung des Bauwerkes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht oder sein Bauzustand derart schlecht ist, dass die Instandsetzung technisch unmöglich ist oder nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann.

Der Begriff der "technischen Unmöglichkeit" wurde bereits in der Bauordnungsnovelle 2014 eingeführt, indem im § 129 Abs. 4 BO der fünfte Satz geändert wurde auf: "Die Räumung oder der Abbruch von Bauwerken oder Bauwerksteilen ist anzuordnen, wenn die technische Unmöglichkeit der Behebung der Baugebrechen erwiesen ist."

In den erläuternden Bemerkungen zur Bauordnungsnovelle wurde angeführt:

"Abs. 4 wird daher in der Weise geändert, dass die im vierten Satz dieser Bestimmung derzeit normierte rein quantitative Betrachtung der für einen Abbruchauftrag erforderlichen Substanzveränderung entfällt. Dies ändert nichts daran, dass tiefgreifende Änderungen der Bausubstanz eine technische Unmöglichkeit der Instandsetzung mit sich bringen können. Ob dies im Einzelfall zutrifft, ist jeweils durch das Gutachten eines Sachverständigen festzustellen."

Nachstehend einige Auszüge aus den Entscheidungen des VwGH in Bezug auf den Begriff der technischen Unmöglichkeit:

  • Geschäftszahl 1378/68: Einer technischen Unmöglichkeit der Instandsetzung ist es gleichzuhalten, wenn hiezu Baumethoden angewendet werden müssten, deren Anwendung in Wahrheit eine völlige Substanzveränderung oder eine Erneuerung des Gebäudes darstellen würde.
  • Geschäftszahl 2002/05/1200: Einer technischen Unmöglichkeit der Instandsetzung ist es gleichzuhalten, wenn hiezu Baumethoden angewendet werden mussten, deren Anwendung in Wahrheit eine völlige Substanzerneuerung oder eine Erneuerung des Gebäudes - was jedenfalls bei Ersetzung von nahezu allen wesentlichen raumbildenden Bauelementen durch neue Bauteile zutrifft - darstellt.
  • Geschäftszahl 2005/05/0370: Hat der Verfallszustand des Gebäudes bereits ein derartiges Ausmaß angenommen (Einsturz, Durchfeuchtung, Vermorschung, Verwitterung), dass nahezu alle wesentlichen raumbildenden Bauelemente in ihrer Substanz erneuert werden müssen, ist eine derartige Erneuerung einer technischen Unmöglichkeit der Instandsetzung gleichzuhalten.
  • Geschäftszahl 2009/05/0031: Nun ist es zwar technisch kaum absolut unmöglich, einen Hauskanal herzustellen und an den öffentlichen Kanal anzuschließen. Nimmt man aber an, dass der Regelung über die Anschlussmöglichkeit eine normative Bedeutung zukommt (was einem Gesetz grundsätzlich zu unterstellen ist), dann kann sie nur so verstanden werden, dass eine Möglichkeit des Anschlusses jedenfalls dann fehlt, wenn auf Grund der konkreten Gegebenheiten, etwa der geologischen Verhältnisse, spezielle und im Zusammenhang mit einer Hauskanalherstellung und einem Anschluss an den öffentlichen Kanal unübliche technische Mittel und Methoden angewandt werden müssen, um die Abwasserentsorgung einwandfrei zu bewerkstelligen.

Mit den o.a. Definitionen der technischen Unmöglichkeit ist davon auszugehen, dass die technische Unmöglichkeit in der Regel automatisch auch einen unzumutbaren wirtschaftlichen Aufwand nach sich zieht. Warum der Gesetzgeber die technische Unmöglichkeit trotzdem angeführt hat, kann daher so verstanden werden, dass auch der sehr seltene Fall einer wirtschaftlichen Zumutbarkeit bei gleichzeitiger technischen Unmöglichkeit (im o.a. Sinne) abgedeckt ist.

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass bei fehlender Bestätigung des Magistrats, dass an der Erhaltung des Bauwerkes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht, ein Ansuchen um Abbruchbewilligung eingebracht werden kann, dem auch ein entsprechendes Gutachten eines befugten Ziviltechnikers, dass an der Erhaltung des Bauwerkes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht vorgelegt werden kann, welches der Beweiswürdigung der erkennenden Behörde im Rahmen des Ermittlungsverfahrens unterliegt. Davon unberührt bleibt das Prozedere bei einem Ansuchen um Abbruchbewilligung wegen der "wirtschaftlichen Abbruchreife". Alle Informationen, ständig aktualisiert, finden Sie auch auf der Kammerwebsite.

 
 
 
 

 

Jetzt mitmachen: Frauen-Architekturpreis "fa - femmes architectes"

Bereits zum 6. Mal ist der französische Architekturpreis für Frauen in vier Kategorien ausgeschrieben:

  • Junger Frauen-Architekturpreis (Frauen unter 40 für Projekte, bereits gebaut oder in Planung)
  • Architekturpreis für Einzelprojekt, von einer Frau realisiert
  • Frauen-Architekturpreis (für bereits 3-5 realisierte Projekte)
  • Internationaler Preis (für bereits 3-5 realisierte Projekte) für Frauen, welche in einer ausländischen Architektenkammer registriert sind.

Bewerbungsende: 30. September 2018
Nähere Informationen finden Sie hier, Ihre Kontaktperson ist Catherine GUYOT, equal@arvha.org

 
 
 
 

 

0800 180081: Kostenfreie Informationshotline für ZT zur DSGVO

Bereits im Vorfeld der Einführung der DSGVO haben wir Sie über die Einrichtung der DSGVO-Hotline informiert. Diese steht Ihnen aufgrund der großen Nachfrage noch länger, nämlich bis 30. September 2018 zur Verfügung. Sollten Sie Fragen betreffend Umsetzung in Ihrem Betrieb haben, erreichen Sie uns im August und September 2018 montags und dienstags jeweils von 9 bis14 Uhr kostenfrei unter der Nummer

  • 0800 180081.

Weitere Informationen und Musterdokumente finden Sie hier.

 
 
 
 

 

NÖ: 1. St. Pöltner Wohnbaudialog am 4. Oktober

Modelle für einen zukunftstauglichen, ressourceneffizienten Wohnbau mit folgenden Schwerpunkten nach Konzept und unter der Moderation von Reinhard Seiß werden vorgestellt:

  • Möglichkeit und Sinnhaftigkeit, Baukosten zu senken, ohne die eingefahrenen Wege des Bauens und Wohnens zu verlassen.
  • Wie können Wohnbaugesellschaften den aktuellen sozialen, ökologischen und ökonomi-schen Herausforderungen gerecht werden und dabei wirtschaftlich erfolgreich bleiben?
  • Wechselwirkungen von Wohnform und Mobilitätsbedarf sowie klima- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte im Wohnbau.

Datum und Uhrzeit: 4. Oktober 2018, 13.00 bis 18.00 Uhr

Ort: NV-Forum - Niederösterreichische Versicherung, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, die Anmeldung unter office@orte-noe.at erbeten. Weitere Informationen finden Sie hier.

 
 
 
 

 

ZTinnen-Tage 2018: 18. - 20. Oktober, Innsbruck

Herzliche Einladung zu den Ziviltechnikerinnentagen 2018: Lebensräume im Spannungsfeld von Soziologie, Ökonomie und Ökologie, durchgeführt vom Ziviltechnikerinnenausschuss West.
Vernetzen, zuhören, sich und eigene Beispiele einbringen, gemeinsam weiterdenken, Visionen mit der Öffentlichkeit teilen...

Datum: 18. - 20. Oktober 2018
Ort: Innsbruck
Anmeldung: bis 1. September 2018 erbeten

Information, Programm und Anmeldeformular finden Sie hier.

 
 
 
 

 

OIB-Richtlinien: Änderungsvorschläge noch bis 31.8. erbeten

Das Österreichische Institut für Bautechnik führt derzeit ein Anhörungsverfahren zu den OIB-Richtlinien durch und ersuchte die Bundeskammer kurzfristig um Übermittlung einer Stellungnahme bis 14.9.2018. Wir bitten daher unsere Mitglieder um Einbringung von Änderungsvorschlägen bis 31. August 2018 über die Wissensplattform Link Arch+Ing und entschuldigen uns für die knapp bemessene Frist, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt. Im WNB-Mitgliederbereich der ZiviltechnikerInnen wurde im Forum hierzu der Diskussionbereich "OIB Änderungsvorschläge 2018" eingerichtet. Wählen Sie die OIB-Richtlinie aus, zu welcher Sie Änderungsvorschläge haben, geben Sie weiters den Punkt und gegebenenfalls den Unterpunkt der jeweiligen OIB-Richtlinie an sowie Ihren Änderungsvorschlag samt Begründung. Wir ersuchen Sie, dies bei Ihrer Meldung zu berücksichtigen.

Zur Erarbeitung der österreichweit koordinierten Stellungnahme der ZiviltechnikerInnen an das OIB werden die eingelangten Meldungen am 7. September in einer bundesweiten Klausur diskutiert. Die Entwürfe der OIB Richtlinien, Juni 2018, finden Sie hier.

 
 
 
 

 

Team sucht Verstärkung!

Die Kammerdirektion sucht Unterstützung im Assistenzbereich und würde sich sehr freuen, Verstärkung mit Spaß an Technik und Baukultur zu finden. Wir bieten eine 40-Stunden-Woche, die Stellenbeschreibung finden Sie hier. Wir freuen uns auf aussagekräftige Bewerbungen an kammer@arching.at.

 
 
 
 

 

BIM-Lehrgang: Infoveranstaltung am 6. September 2018

Mit dem Lehrgang Building Information Modeling vermitteln wir Fachwissen, um BIM im Unternehmen zu verankern und dieses in Hochbauprojekten versiert einzusetzen. Sämtliche Inhalte des Lehrganges werden plattformunabhängig bzw. -übergreifend vorgetragen.

Das detaillierte Programm entnehmen Sie bitte dem Folder. Die kostenlose Informationsveranstaltung findet am 6. September 2018, 17.00 - 18.00 Uhr in der zt: akademie, Karlsgasse 9, 1040 Wien, statt. Anmeldung online oder per Mail an info@ztakademie.at erbeten.

Zum gesamte Programmrepertoire unserer zt: akademie kommen Sie per Link hier.

 
 
 
 

© Heidrun Schlögl

 

Ausgezeichnete Lebensräume: 24.10., St. Pölten

Einladung zur Vernissage der Ausstellung "Ausgezeichnete Lebensräume" anlässlich des Fünfzigjahr-Jubiläums des Österreichischen Bauherrenpreises

Datum: Mittwoch, 24. Oktober 2018, 15.00 Uhr
Ort: Landhaus Foyer, Landhausplatz (Haus 1A), 3109 St. Pölten

Das Eröffnungsprogramm mit:

  • Hemma Fasch - ORTE-Vorstand
  • Maria Auböck - Präsidentin der Zentralvereinigung der ArchitektInnen Österreichs
  • Ernst Beneder - Architekt, Preisträger Ernst Fuchs - the next ENTERprise Architects, Preisträger
  • VertreterIn des Landes Niederösterreich - Gastgeber(in), Ausstellungsräumlichkeiten

Zu sehen sind ausgesuchte Einsendungen, die sich im Vorjahr um den Preis beworben haben, alle 23 nominierten Projekte der Shortlist, darunter die sechs PreisträgerInnen. Die Teilnahme an der Eröffnung sowie der Besuch der Ausstellung sind kostenfrei. Um Anmeldung zur Vernissage wird unter office@orte-noe.at gebeten. 

 
 
 
 

 

ZT-Büro für TU Orientierungskurs

Seit dem Wintersemester 2013/14 hat die TU Wien eine neue Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) eingeführt, zu der als verpflichtender Bestandteil ein Orientierungskurs gehört, der in Kleingruppen abgehalten wird. Der Kurs umfasst drei Übungen, in denen die Studierenden das Berufsfeld Architektur näher kennenlernen und erfahren sollen, welche Voraussetzungen für ein erfolgreiches Architekturstudium nötig sind.

Eine dieser Übungen beinhaltet den Besuch in einem Architekturbüro, wobei jeweils 5 Studierende ein Team bilden, das im Büro Fragen unter anderem zu den Aufgabenfeldern, zu den Arbeitsbedingungen und zur Einschätzung der zukünftigen Entwicklung des Berufs stellen wird. Die Erfahrungen aus diesen Gesprächen werden in einer moderierten Diskussion in größeren Gruppen verarbeitet.
In den vergangenen Wintersemestern haben sich über 100 Wiener Architekturbüros bereit erklärt, eine oder zwei solcher Gruppen zu empfangen und ihnen je eine Stunde für eine Kombination aus Büroführung und Interview zur Verfügung zu stehen. Das Feedback aus diesen Übungen war auf Seite der Studierenden sehr positiv, da der direkte Einblick in den Alltag des Architekturschaffens auch einige Vorstellungen zurechtgerückt hat.

Wir würden uns freuen, wenn sich auch heuer wieder zahlreiche Büros finden würden, die für diesen Kurs als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die Gespräche werden im Zeitraum von 15. Oktober 2018 bis 31. Oktober 2018 stattfinden.
Die Kontaktaufnahme mit den Büros wird bereits ab 8. Oktober 2018 erfolgen.
Um uns die Organisation zu erleichtern, bitten wir um die Bekanntgabe des Namens und der Mail-Adresse der Ansprechperson in Ihrem Büro, mit der die Studierenden Kontakt aufnehmen sollten, sowie die Angabe, ob Sie auch bereit wären, eine zweite Gruppe zu empfangen. Wenn Sie dazu bereit sind, geben Sie bitte auch den Namen der Ansprechperson für die 2. Gruppe bekannt.
Ein einfaches Return-Mail mit den Kontaktdaten der Ansprechpartner bis 10. September 2018 an kammer@arching.at genügt.

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung dieser Initiative und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Architekt Dipl.-Ing. Bernhard Sommer
Vizepräsident

Architekt Dipl.-Ing. Thomas Hoppe
Vorsitzender Sektion Architekten

a.o.Univ.Prof.Dr. Christian Kühn
Studiendekan Architektur und Building Science, TU Wien