Entwurf zur Novelle des BVergG 2006
Vor Kurzem wurde der Entwurf zur "kleinen Novelle" des Bundesvergabegesetzes veröffentlicht und die Länderkammer von der Bundeskammer um Stellungnahme ersucht. Wir bieten allen unseren Mitgliedern die Möglichkeit, bis 29. April 2015, 12 Uhr über die neue Online-Plattform "Link ArchIng" einen Kommentar zum Gesetzesentwurf abzugeben. (Es ist zugleich ein Pilotprojekt für die neue Plattform, die in ihrem vollen Umfang im Juni allen Mitgliedern ausführlich vorgestellt wird).
Alternativ können Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail übermitteln. Die Unterlagen finden Sie auch auf der Website des Bundeskanzleramts unter diesem Link.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien handelt, welche womöglich in ein neues Bundesvergabegesetz 2016 münden wird ("große Novelle"), sondern um eine "kleine Novelle" des bestehenden BVergG, unter anderem auf Basis der "Initiative Faire Vergabe".
In folgenden Bereichen sind durch die Novelle Änderungen beabsichtigt: - Stärkere Verankerung des Bestbieterprinzips anstelle des Billigstbieterprinzips
- Verpflichtende Nennung sämtlicher Subunternehmer(innen) im Angebot
- Vertiefte Angebotsprüfung
- Kleinlosregelung im Oberschwellenbereich
- Strengere Regelungen zu Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
- Verpflichtende Abfragen aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenzzentrums "Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung" (LSDB)
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