Rahmenvereinbarung für Planungsleistungen im Burgenland vollständig nichtig!

Die Kammer darf bei unfairen Vergeben nicht einschreiten, weil sie keine Antragslegitimation hat.

Wir, Bernhard Sommer, Peter Bauer und Evelyn Rudnicki, haben die ARGE TRANSPARENZ gebildet und haben uns diese Vorgangweise nicht gefallen lassen. Wir haben, ohne dass auch nur eine Verhandlung anberaumt wurde, Recht bekommen, so klar war die Sachlage. Das Verfahren wurde aufgehoben. Mit dieser Entscheidung des Gerichts ist klargestellt: man muss und darf unfaire Vergabepraxis nicht hinnehmen. Die Entscheidung ist richtungsweisend und wird die Vergabekultur verbessern. Kolleginnen und Kollegen sind aufgerufen sich in solchen Situationen zu wehren. Die ZT:Kammern haben große Erfahrung und Know-How bezüglich rechtssicherer Vergaben von Planungsaufträgen. Gerade öffentlichen Auftraggebern empfehlen wir sich beraten zu lassen und eine Kooperation zu suchen, um so mehr als dieses Service komplett kostenlos im Dienste der Öffentlichkeit bereitgestellt wird.

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